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Halt! Viel Lärm um, genau, den BER.

© dpa

Hauptstadtairport: Anwohner siegen im Streit um BER-Schallschutz

Die Flughafengesellschaft hat die Schallschutz-Standards für das Einzugsgebiet des Hauptstadtflughafens nicht erfüllt. Das bestätigte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht jüngst und gab damit einer Klage von Anwohnern recht.

Die Anwohner des neuen Flughafens in Schönefeld haben beim Streit um den Schallschutz nun auch in allerletzter Instanz vor Gericht Recht bekommen. Ihnen wurde bestätigt, dass sie von der Flughafengesellschaft jahrelang „systematisch“ um den vorgeschriebenen Schutzstandard betrogen worden sind. Vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht scheiterte der Flughafen am Freitag mit dem Versuch, eine Revision von Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) zu erzwingen. Dieses hatte 2013 festgestellt, dass mit dem Schallschutzprogramm der Berliner Flughäfen vom Start 2008 an „systematisch“ gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen wurde. Es seien ein zu geringer Standard angesetzt und Billigfenster bewilligt worden.

Wie zuvor das OVG, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht unter Verweis auf sein früheres Urteil zum Planfeststellungsbeschluss für den BER von 2006 klar, dass in Wohnungen der Umgebung durch Fluglärm der Pegel von 55 Dezibel nicht ein einziges Mal überschritten werden darf.

Trotzdem hatte die Flughafengesellschaft der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes einen sechsfach schlechteren Standard zu Grunde gelegt und von 2008 bis 2013 nur 140 Millionen Euro für den Schallschutz der 20000 betroffenen Wohnungen eingeplant. Der Aufsichtsrat unter dem Vorsitzenden Klaus Wowereit und dem damaligen Vize Matthias Platzeck (beide SPD) hatte zugestimmt.

Erst nach den OVG-Urteilen war das korrigiert und die Summe um 591 Millionen Euro aufgestockt worden. Folgen habe das jetzige Leipziger Urteil deshalb keine mehr, erklärte die Gesellschaft. „Die Anwohner bekommen den bestmöglichen Schallschutz“. Auch ein strafrechtliches Nachspiel hat der Rechtsbruch nicht. Die Staatsanwaltschaft lehnt die Aufnahme von Betrugs-Ermittlungen ab.

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