zum Hauptinhalt
Ein Berliner Polizeiwagen im Einsatz. (Symbolbild)

© Foto: dpa/Paul Zinken

17-Jähriger im Porsche gestoppt: Minderjähriger Extrem-Raser erst in Brandenburg, dann in Berlin erwischt

In beiden Fällen saß die Mutter des Täters mit im Auto. Das könnte von der Justiz als Tatmittel eingezogen werden.

Der 17-jährige Porschefahrer, den die Brandenburger Polizei wegen extremer Raserei am vergangenen Wochenende gestoppt hatte, ist jetzt auch in Berlin bei einer vergleichbaren Tat erwischt worden.

Wie die Berliner Polizei am Donnerstag mitteilte, wurde eine Streife der Autobahnpolizei in der Nacht gegen 0.20 Uhr auf einen Porsche aufmerksam, der von der Anschlussstelle Gradestraße in Richtung Dreieck Neukölln raste.

Die Beamten folgten dem Raser und maßen hinter dem Britzer Tunnel "einen Wert von vorwerfbaren 165 km/h". Erlaubt ist Tempo 80.

Bei der Überprüfung des Fahrers stellte sich dann heraus, dass der bereits am vergangenen Freitag auf der A13 von Berlin Richtung Dresden gestoppt worden war: Ein Videowagen der Autobahnpolizei hatte den Bereich zwischen Calau und Bronkow überwacht, der wegen des fehlenden Standstreifens als Unfallschwerpunkt bekannt und auf Tempo 120 begrenzt ist.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Laut einem auf Twitter veröffentlichten Bild des Messgerätes wurde der Raser dort mit Tempo 217 gemessen und dann von den Beamten auf den nächstgelegenen Parkplatz gelotst. Das Foto aus dem Messwagen zeigt einen relativ neuen, weit über 100.000 Euro teuren Porsche Panamera.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Der minderjährige Täter besitzt nach Auskunft der Polizei eine Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17". Auf dem Beifahrersitz saß in beiden Fällen jeweils seine Mutter, weshalb der Fall es bis weit über die Region hinaus in die Medien schaffte.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Bei der Brandenburger Polizei hieß es anschließend: "Nach der Vorführung der Videobeweise wurde dem Fahrer die rechtliche Konsequenz seines Fahrstils offenbart. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das laut aktuellem Bußgeldkatalog für diesen Verstoß mit 600 Euro Bußgeld, zwei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Verkehrszentralregister bedroht ist. Darüber hinaus muss der Fahrer in seiner Probezeit mit der Anordnung eines verkehrsrechtlichen Aufbauseminars rechnen."

"Im Anschluss der Überprüfung konnte der 17-Jährige seine Fahrt fortsetzen"

In der neuen Meldung aus Berlin ist für den Verstoß in Britz von mindestens 2 Punkten, 1600 Euro Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot, der Teilnahme an einem verkehrsrechtlichen Aufbauseminar und einer zweijährigen Verlängerung seiner Probezeit" die Rede. Der letzte Satz der Polizeimitteilung lautet: "Im Anschluss der Überprüfung konnte der 17-Jährige seine Fahrt fortsetzen".

[Kampf gegen Kriminalität, Raserei, Rücksichtslosigkeit - immer wieder Themen in den bezirklichen Newslettern vom Tagesspiegel, kostenlos bestellen unter tagesspiegel.de/bezirke]

Beendet ist die Sache damit allerdings noch lange nicht. Aus der Berliner Amtsanwaltschaft hieß es: "In beiden Fällen ist auch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen zu prüfen - wenn er sich beispielsweise durchgeschlängelt hat." Dann würden aus den Ordnungswidrigkeiten Straftaten mit härteren Sanktionen.

Auch die "charakterliche Eignung der Mutter als Begleitperson" könne geprüft werden, sagte ein Fachmann aus der Berliner Justizbehörde dem Tagesspiegel - und ebenso die Einziehung des Tatfahrzeuges. "Wenn die Mutter weiß, dass ihr Sohn zu solcher Fahrweise neigt, handelt sie leichtfertig, wenn ihren Sohn wieder ans Steuer lässt."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false