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Die Zahl der ladeberechtigten BER-Taxen wurde bereits mehrfach erhöht. (Symbolbild)

© Andreas Arnold/dpa

Zwischenschritt im Taxistreit: Am Flughafen BER dürfen 100 Berliner Taxis zusätzlich vorfahren

Die Taxi-Wartezeiten am BER dürften sich nach einer Einigung zwischen Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald verringern. Gelöst scheint das Problem nicht.

Im Dauerstreit um Taxis am Flughafen BER gibt es einen kleinen Fortschritt: Die Anzahl der Berliner Taxis, die dort täglich Fahrgäste aufnehmen dürfen, wird auf 500 erhöht. Darauf hat sich der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) mit dem Land Berlin geeinigt. Die Erweiterung solle die gestiegene Taxinachfrage vor allem in den Tagesrandzeiten bedienen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Bislang waren am BER 800 Taxis ladeberechtigt, je zur Hälfte aus Berlin und LDS. Die Regelung gilt ab sofort und ist befristet bis Ende Oktober 2023. Bis dahin soll die Situation regelmäßig überprüft werden.

Auch das sogenannte Reißverschlussverfahren, bei dem abwechselnd Berliner und LDS-Taxis vorfahren, soll bei Engpässen abgeschafft werden.

Die Berliner Verwaltung sieht im Verhandlungsergebnis zwischen Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) und dem LDS-Landrat Stephan Loge (SPD) einen Zwischenschritt. Am Mittwochmorgen machten auch Taxifahrer am BER darauf aufmerksam, dass die erzielte Einigung nicht ausreicht: „Unsere Brandenburger Kollegen haben den Flughafen von 8 bis 11 Uhr nicht bedient“, sagte Hayrettin Şimşek, zweiter Vorsitzender der Berliner Taxi-Innung. Einige Berliner Fahrer hätten sich der Aktion angeschlossen.

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„Mindestens 1800 Taxis bräuchten eine Ladeberechtigung“, so schätzt Şimşek den Bedarf ein. Häufig müssten Fahrgäste lange Wartezeiten hinnehmen, weil kein ladeberechtigtes Taxi vorfahren dürfe. Seit langem setzt sich seine Innung dafür ein, die komplizierten Zugangsregeln für Taxifahrende am Flughafen ganz zu kippen. Die Vereinbarung vom September 2020 sieht vor, dass sich im Losverfahren ausgewählte Taxis „in mindestens 80 Prozent“ der gefahrenen Schichten „mindestens einmal pro Schicht am Bereitstellungsplatz“ einfinden müssen.

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass Taxifahrer nur in der Kommune Gäste aufnehmen dürfen, in der sie ihre Konzession besitzen. Fahrer aus der Hauptstadt ohne Ladeberechtigung am BER müssen also leer nach Berlin zurückfahren, nachdem sie Fahrgäste aus der Stadt zum Flughafen gebracht haben. Umgekehrt dürfen LDS-Taxis in Berlin niemanden mitnehmen. Bei Leerfahrten werde so unnötig Sprit verbraucht, sagt Şimşek.

Die Geschichte des Taxistreits reicht zurück bis zum alten Flughafen Schönefeld, an dem Berliner Taxifahrer seit 2013 keine Fahrgäste mehr aufnehmen durften. Im Gegenzug strich die Hauptstadt den Brandenburger Fahrern das Geschäft in Tegel.

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