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Ferien mit Alltag. Gäste wollen wie Berliner leben, doch das ist verboten.

© dpa/Pedersen

Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Portale müssen Daten von Anbietern illegaler Ferienwohnungen rausgeben

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Internetportale sind verpflichtet, Namen und Adressen von Vermietern illegaler Ferienwohnungen den Bezirken mitzuteilen.

Von Fatina Keilani

Trotz Verbots werden in Berlin weiter tausende Unterkünfte privat für Reisende angeboten. 60 Behördenmitarbeiter fahnden im Internet nach Angeboten, und wenn der Verdacht einer verbotswidrigen Überlassung als Ferienwohnung besteht, dann kommen sie oft an einem Punkt nicht weiter: wenn es darum geht, Namen und Adresse des Wohnungsinhabers herauszufinden. Jetzt hilft ihnen das Verwaltungsgericht: Der Betreiber des Internetportals ist auskunftspflichtig.

Das entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Darin ging es um einen Anbieter, der Unterkünfte von „schwulen oder schwulenfreundlichen“ Gastgebern für kurze Zeiträume vermittelt und den der Bezirk Tempelhof-Schöneberg aufgefordert hatte, die Wohnungsinhaber zu benennen.

Streit um Daten

Dagegen wehrte sich der Geschäftsführer des Anbieters in einem Eilverfahren, unterlag jedoch. Das Bezirksamt hatte zu acht angebotenen Objekten Auskunft über Namen und Anschrift des Wohnungsinhabers und die seit Mai 2016 geschlossenen Mietverträge verlangt, da der Verdacht zweckfremder Nutzung bestehe. Der Anbieter wehrte sich mit dem Argument, die Datenerhebung sei nicht zulässig, da es sich um besonders sensible personenbezogene Daten handele.

Das sah das Gericht jedoch anders. Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Auskunft, da die Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt besonders ausgeprägt sei und es dem Bezirksamt erst mit den begehrten Auskünften möglich sei, den Sachverhalt aufzuklären und den möglicherweise rechtswidrigen Zustand zu beenden.

Urteil auch für Airbnb gültig

Für Großanbieter wie Airbnb gilt die Entscheidung zwar genauso, in der Praxis gelinge es aber bisher nicht, Airbnb zur Auskunft zu bewegen, berichtet ein Mitarbeiter des Bezirks Kreuzberg. „Mögliche Anfragen werden von den entsprechenden Stellen im Unternehmen genau geprüft“, hieß es dazu von Airbnb, das seinen Sitz in Irland hat. Laut Senat sind bis Ende vergangenen Jahres 4470 zweckfremd genutzte Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugeführt worden.

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