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Es soll möglich bleiben, die eigene Mietwohnung zu vermieten - aber mit Auflagen.

© Britta Pedersen/dpa

Zweckentfremdungsverbot-Gesetz: Neue Regeln für private Ferienwohnungen

Ab 1. Mai sollen Privatleute ihre Zweitwohnung bis zu 90 Tage im Jahr vermieten dürfen. Das hat das Parlament am Donnerstag beschlossen.

In Berlin können Privatleute künftig leichter ihre Wohnung an Feriengäste vermieten. Das Abgeordnetenhaus nahm am Donnerstag eine Änderung des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnraum an, das zugleich eine Verschärfung der Regeln für die kommerzielle Vermietung vorsieht. Privatleute dürfen eine Zweitwohnung demnach an bis zu 90 Tagen im Jahr vermieten, wenn sie keine Hauptwohnung oder weitere Nebenwohnungen in Berlin haben.

Für Hauptwohnungen soll in der Regel eine Genehmigung zur Vermietung erteilt werden, wenn der Charakter als Hauptwohnung nicht angetastet wird; eine zeitliche Einschränkung ist dabei nicht vorgesehen. Die Internetplattform Airbnb begrüßte die Änderung, die nun am 1. Mai in Kraft treten soll. Von den neuen Regeln profitierten „normale Leute, die ihr Zuhause mit Reisenden teilen wollen“, sagte der Deutschland-Chef des Unternehmens, Alexander Schwarz. In Berlin gilt seit 2014 das sogenannte Zweckentfremdungsverbot, das die Umwidmung von Wohnraum zu kommerziellen Zwecken verhindern soll. Demnach durften Wohnungen nur mit Genehmigung des Bezirks an Touristen vermietet werden. Auch Vermietungsportale wie Airbnb sehen sich immer wieder Vorwürfen ausgesetzt, die Wohnungssituation zu verschärfen. Airbnb betont hingegen, der Fokus liege auf der temporären Weitervermietung der eigenen Wohnung. (afp)

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