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Verärgert. Senator Andreas Geisel (SPD) beklagt, dass Beamte nach Rückführungen teilweise angezeigt worden sind.

© Paul Zinken/dpa

Zugang zu Flüchtlingsheimen: Innensenator fordert „Besonnenheit“ im Streit um Polizeibefugnisse

Die Leidtragenden seien die Polizisten, sagt Innensenator Geisel und kritisiert Sozialsenatorin Breitenbach. Die Opposition sieht seine Position geschwächt.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat einen Tagesspiegel-Bericht bestätigt, wonach die Polizei in der vergangenen Woche angewiesen wurde, auf Durchsuchungen von Flüchtlingsheimen zu verzichten, um abzuschiebende Ausländer zu finden. Hintergrund ist ein Streit mit Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) über die Befugnisse der Polizei.  

Breitenbachs Verwaltung betrachtet Asylheime wie Wohnungen mit demselben Schutz durch das Grundgesetz. Daher reichen aus Breitenbachs Sicht für Polizeieinsätze in Asylheimen die Abschiebebeschlüsse der Verwaltungsgerichte nicht aus, vielmehr seien Durchsuchungsbeschlüsse nötig. Eine Entsprechende Anordnung hatte Breitenbach vergangene Woche an die Heimbetreiber herausgegeben. 

Zugleich hatte Geisel aber erklärt, dass die Polizei weiter wie bislang verfahre. Der Tagesspiegel hatte nun aber aufgedeckt, dass Geisel parallel die Polizei doch angewiesen hat, dass die „Anwendung“ der „bisherigen Rechtsposition“ nun „zurückgestellt“ ist. Demnach darf die Polizei bei der Suche nach Ausreisepflichtigen Asylheime vorerst nur noch betreten, wenn die Betreiber zustimmen und die Bewohner nichts dagegen haben. Auch auf unmittelbaren Zwang soll die Polizei vorerst verzichten. 

Auf welcher Grundlage sollen die Beamten handeln?

Am Montag erklärte Geisel nun, ohne den Tagesspiegel-Bericht zu dementieren: „Wir setzen geltendes Recht in Berlin weiterhin um. Daran ändern auch jetzt veröffentlichte Presseberichte über eine Weisungslage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nichts.“

Diese Weisung sei temporär erlassen worden, um die kurze Zeit für eine politische Klärung von zwei unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu überbrücken. 

Geisel sagte: „Wir brauchen beim Thema Rückführungen keine Eskalation, sondern Besonnenheit.“ Er warf  Breitenbach vor, dass an ihrem Widerstand eine politische Lösung des Streits gescheitert sei. „Das bedauere ich sehr, weil damit der politische Streit auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und -beamten ausgetragen wird.“ Polizisten, die in Amtshilfe bei Rückführungen tätig waren, seien in der Vergangenheit wegen Hausfriedensbruchs angezeigt worden. „Diesen Zustand halte ich für unhaltbar“, sagte Geisel.

Die vorübergehende Weisung an die Polizei habe er auch aus Fürsorge für die Polizisten erteilt. „Ich möchte nicht, dass unsere Polizistinnen und Polizisten bei der Durchsetzung von geltendem Recht von Dritten angezeigt werden.“ Nötig sei eine Handlungsgrundlage, an die Polizei und Heimbetreiber gebunden seien.

Eine Klarstellung erhofft sich der Innensenator vom „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das am Freitag vom Bundestag beschlossen werden solle. Dann erlösche seine Weisung an die Polizei, geltendes Recht nicht anzuwenden. 

Scharfe Kritik aus der CDU

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sieht Geisels Position innerhalb des Senats geschwächt. „Innensenator Geisel kann sich gegen seinen linken Koalitionspartner nicht durchsetzen. Er lässt es zu, dass die Linkspartei in sein Innenressort hineinregiert“, sagte Dregger. „Um des lieben Koalitionsfriedens willen gibt er seinen gesetzlichen Auftrag auf, die Ausreisepflicht durchzusetzen.“

Statt seine Rechtsposition aufzugeben, hätte Geisel zunächst Klarheit schaffen müssen, ob tatsächlich Durchsuchungsbeschlüsse erforderlich sind. „Mit seiner Entscheidung schwächt Geisel das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“, sagte Dreier. Die „Linkskoalition“ versuche mit juristischen Tricks zu verhindern, dass abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber zurückgeschickt werden.

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