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Oranienburg: Blick auf eine unbefestigte Sandstraße.

© dpa

Update

Zu wenige Unterschriften: Brandenburger Volksbegehren zu Sandpisten ist gescheitert

Wenn Sandpisten vor ihrer Tür ausgebaut werden, müssen Eigentümer bezahlen. Ein Volksbegehren gegen diese Erschließungsbeiträge ist nun gescheitert.

Die Freien Wähler wollten mit einem Volksbegehren die Anlieger:innen von den Kosten für den Ausbau von Sand- und Schotterpisten befreien. Doch anders als bei den Beiträgen für den Ausbau bestehender Wohnstraßen mangelte es der neuen Initiative an Unterstützung der Bürger:innen.

In Brandenburg müssen Grundstückeigentümer:innen weiter bis zu 90 Prozent der Kosten übernehmen, wenn Sand- oder Schotterpisten vor ihrer Haustür zu Straßen ausgebaut werden. Das Volksbegehren von BVB/Freie Wähler gegen diese Erschließungsbeiträge hat nicht die notwendigen 80.000 Unterschriften von Bürger:innen gesammelt und ist damit gescheitert. Für das Volksbegehren seien nur 54.789 gültige Stimmen zusammengekommen, teilte Landeswahlleiter Herbert Trimbach mit. Er legte das vorläufige Ergebnis am Montagabend vor.

„Das ist ein schwerer Tag für BVB/Freie Wähler. Das ist bedauerlich und enttäuschend“, räumte der Landesvorsitzende Péter Vida am Dienstag ein. Er kündigte an, dass sich die freien Wähler:innengruppen nun in den Kommunen für eine Senkung der Kostenbeteiligung von Anlieger:innen auf 50 Prozent und mehr Mitbestimmung der Bürger:innen beim Ausbau der Pisten einsetzen wollten. „Außerdem werden wir die Abschaffung der Beiträge zu einem Thema bei der Landtagswahl 2024 machen.“

Er wies darauf hin, dass das gesamte halbe Jahr der Sammlung von Unterschriften von einem Corona-Lockdown mit geschlossenen Rathäusern geprägt gewesen sei. Bei einem Volksbegehren müssen die Unterschriften auf einem Amt geleistet werden. Dazu sei ein teilweise hoher Krankenstand bei den Behörden gekommen, der zu einer erheblichen Verzögerung bei Versand der Unterlagen und zu Frust bei den interessierten Bürger:innen geführt habe, kritisierte Vida.

Auch die Linke-Fraktion im Landtag wolle sich für eine Entlastung der Anlieger:innen einsetzen, sagte deren kommunalpolitische Sprecherin Andrea Johlige. Dies sei durch Senkung der Standards beim Straßenausbau und mit Landeszuschüssen in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2025 möglich. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer forderte, dass die Gemeinden einen höheren Anteil an den Kosten übernehmen sollten.

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„Trägt die Gemeinde zum Beispiel 50 Prozent der Kosten, ist sie eher bereit, zukünftige Straßenbaumaßnahmen hinsichtlich Notwendigkeit, Art und Umfang zu prüfen und die Bürger damit finanziell zu entlasten“, sagte Präsident Jochen Brückmann.

Die Freien Wähler argumentieren, dass Straßen Güter der Allgemeinheit seien, die daher von der Allgemeinheit bezahlt werden müssten. Daher solle das Land die Kosten für die Erschließung von Sandstraßen übernehmen, die schon vor der deutschen Einheit als Wohnstraßen genutzt wurden. Der Landtag lehnte im Juni eine entsprechende Volksinitiative mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ab.

Hintergrund war, dass das Verkehrsministerium die Gesamtkosten für das Land auf vier Milliarden Euro geschätzt hatte. Daraufhin starteten die Freien Wähler als zweite Stufe das Volksbegehren.

Die Beiträge der Anlieger:innen für den Ausbau von bereits bestehenden Straßen hatte der Landtag dagegen bereits im Landtagswahljahr 2019 nach einer Volksinitiative von BVB/Freie Wähler abgeschafft. Dafür hatten bereits in der ersten Stufe mehr als 108.000 Bürger unterschrieben.

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