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Berlin: Zu gut für Deutschland

Artem Yurchenko erhält ein Begabten-Stipendium. Doch dem jungen Russen droht die Abschiebung

Schüler wie Artem Yurchenko wünschen sich Lehrer: Vor drei Jahren kam der heute 17-Jährige aus Russland nach Berlin, lernte in kurzer Zeit Deutsch und ist heute einer der Besten in der Kreuzberger Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule. Gestern wurden Artem und sechs weitere Migrantenkinder von der Hertie-Stiftung, der Deutschen Bank und der Bildungsverwaltung mit einem Begabten-Stipendium ausgezeichnet.

Neben einem Computer mit Internetzugang bekommen die Stipendiaten bis zum Abitur monatlich 100 Euro und werden beraten, was ihre berufliche Zukunft angeht. „Ich wäre sehr glücklich, wenn nicht die Sache mit meinem ungeklärten Aufenthaltsstatus wäre“, sagt Artem. Die Ausländerbehörde wolle ihn abschieben. Das bestätigten gestern sein Anwalt und der Klassenlehrer.

Artem Yurchenko kam Ende Januar 2002 zu seiner Schwester nach Deutschland, weil seine Mutter in Russland gestorben war. Die 13 Jahre ältere Schwester Oxana lebt seit 1997 mit einer festen Aufenthaltserlaubnis in Berlin und arbeitet als Krankenschwester. In Russland gibt es keine Verwandten, die sich um Artem kümmern können. Deshalb beschloss seine Schwester, ihn bei sich aufzunehmen. Artem war zunächst mit einem Touristenvisum eingereist, Anwalt Klaus Rosenkranz beantragte im April 2002 eine Aufenthaltsgenehmigung.

Die aber wurde Artem von der Ausländerbehörde nicht gewährt, sagt der Anwalt. Zum einen, weil die Behörde der Ansicht sei, dass sich ein 14-Jähriger durchaus in Russland alleine zurechtfinden kann. Zum anderen, weil Artem für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland schon vor seiner Ausreise in Russland eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hätte beantragen müssen, anstatt mit einem Touristenvisum einzureisen.

Die Abschiebung wurde verhindert, weil das Verwaltungsgericht Artem vorläufigen Rechtsschutz gewährte. Daraufhin legte die Ausländerbehörde beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein.

Dass Artem schon in der 9. Klasse Jahrgangsbester war, perfekt Deutsch spricht, interessiere die Behörde nicht, sagt der Anwalt. Immer wieder habe er den Mitarbeitern dort Zeugnisse vorgelegt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht steht noch aus.

Artems Lehrer sind begeistert von seiner „außergewöhnlichen Auffassungs- und Beobachtungsgabe“, außerdem könne er als Klassensprecher andere gut motivieren. Dem 17-Jährigen macht das Lernen Spaß, er träumt von einer Zukunft als Physiker oder Mathematiker.

Die Innenverwaltung prüft nun den Fall. Ob sich jemand in die deutsche Gesellschaft integriert, kann künftig eine größere Rolle bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis spielen als bisher. Das betrifft auch Menschen wie Artem, die bereits hier leben. So sieht es das neue Zuwanderungsgesetz vor, das seit zwei Wochen in Kraft ist. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) begrüßt auch die erweiterten Befugnisse der neuen Härtefallkommission. Sie tagte gestern zum ersten Mal. Die Kommission habe nun die Möglichkeit, auch dann eine Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken, wenn gesetzlich kein Bleiberecht vorgesehen sei, aber der gesunde Menschenverstand es verlange, sagte Körting gestern.

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