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Innensenator Andreas Geisel hält die Absenkung der Miete für verfassungswidrig.

© Gregor Fischer/dpa

„Wir haben diese Kompetenz nicht“: Innensenator hält Mietendeckel-Entwurf für verfassungswidrig

Bestandsmieten könnten mit dem Mietendeckel nicht abgesenkt werden, meint Innensenator Andreas Geisel. Er verweist auf den Schutz des Eigentums im Grundgesetz.

Nach Ansicht von Innensenator Andreas Geisel (SPD) können im Rahmen des geplanten Mietendeckels Bestandsmieten nicht abgesenkt werden. Entsprechende Bedenken habe sein Ressort in einer Stellungnahme an Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) mitgeteilt, sagte er am Dienstag. Geisel macht rechtliche Einwände geltend und weist insbesondere auf Artikel 14, Absatz 1, des Grundgesetzes hin, in dem es um den Schutz des Eigentums geht.

Es stelle sich die Frage, ob die Landesgesetzgebung in zivilrechtliche Verträge eingreifen dürfe, die Mieter mit Vermietern geschlossen hätten. „Und da muss man schlicht sagen, nein, nach Verfassung haben wir diese Gesetzgebungskompetenz nicht“, sagte Geisel.

„Wir können kein Gesetz beschließen, bei dem passiert, dass der Mieter die Miete absenkt und dem Vermieter vor Gericht gegenübersteht und unterliegt. Keinem Mieter ist geholfen, wenn er nach einem halben Jahr die abgesenkte Miete an den Vermieter wieder zurückzahlen muss.“

Nach Geisels Überzeugung gibt es allerdings andere Möglichkeiten, etwas für Berlins Mieter zu tun, die seit Langem ständig steigende Kosten fürs Wohnen aufbringen müssen: „Was wir für möglich halten, ist selbstverständlich die Absenkung von Wuchermieten“, so der Innensenator. „Wir können uns auch darauf konzentrieren, beispielsweise Mieten oberhalb der gültigen Mietpreisbremse abzusenken.“

Den Spekulanten müsse das Handwerk gelegt werden

Alle drei am Senat beteiligten Parteien seien für den Mietendeckel, sagte Geisel. Es bestehe Einigkeit darüber, dass Spekulanten das Handwerk gelegt werden und dass stadtweiten Verdrängungsprozessen, die immer stärker würden, die Grundlage entzogen werden müsse.

Das geplante Gesetz reiche aber nicht: „Der Mietendeckel, auf fünf Jahre begrenzt, macht nur dann Sinn, wenn gleichzeitig auch der Neubau angekurbelt wird und wir in den fünf Jahren den Markt wieder ins Gleichgewicht gebracht haben, indem das Angebot größer wird“, ergänzte der SPD-Politiker.

Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich mehrfach gegen eine Absenkungsmöglichkeit ausgesprochen, wie sie von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorgesehen ist. Linken-Politiker haben sich bisher einhellig dafür stark gemacht. Die Senatsverwaltung selbst lehnte eine Stellungnahme am Dienstag ab.

Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion, wies das Argument, Mietsenkungen seien aus rechtlichen Gründen nicht möglich, zurück. „Wir wollen den Mietendeckel zum Erfolg führen. Für uns ist zentral, dass das alles umsetzbar ist, aber auch, dass sich die Berlinerinnen und Berliner darauf verlassen können, was wir den Leuten zugesagt haben.“

Die Entscheidung über den Mietendeckel wird sich voraussichtlich verschieben. Ursprünglich hatte der Senat den 15. Oktober angepeilt. Der Zeitplan galt als ambitioniert. „Die Zielstellung ist, am 15. noch einmal im Senat darüber zu reden und dann möglichst am 22. Oktober einen entsprechenden Beschluss zu fassen“, sagte Geisel.

Bei seinem Treffen am Dienstag war der Senat nicht beschlussfähig - dafür hätten sechs Senatorinnen und Senatoren anwesend sein müssen, es waren allerdings nur fünf. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hatte kurzfristig abgesagt. Der Koalitionsausschuss will sich voraussichtlich noch diese Woche das nächste Mal mit dem Thema beschäftigen. (dpa)

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