zum Hauptinhalt
Die Küche des - derzeit wegen Corona geschlossenen - Restaurants QIU im Mandala-Hotel am Potsdamer Platz in Berlin (im Oktober 2019): Küchenchef Moritz Ehrlich bereitet Saibling zu. Hilfskräften kann das Hotel nach eigenen Angaben keine 12,50 Euro die Stunde zahlen.

© imago images/F. Anthea Schaap

Will keinen Mindestlohn zahlen: Berliner Hotelier verzichtet auf 17.000 Euro Fördergeld

Die Mandala-Hotels ziehen ihren Antrag auf „Digitalprämie“ zurück. Der Grund: Berlin knüpft den Zuschuss an den Mindestlohn.

17.000 Euro: Das ist in diesen Zeiten auch für den Betreiber zweier mittelständischer Hotels in Toplagen viel Geld, für die es sich lohnt, ein paar Seiten Formulare auszufüllen.

Christian Andresen, Mitgründer und Geschäftsführer der Mandala-Hotels am Potsdamer Platz und in der Friedrichstraße in Mitte, hatte sich im Januar bei der landeseigenen Investitionsbank Berlin (IBB) um eine Zahlung aus dem Programm „Digitalprämie Berlin“ beworben. Innerhalb von nur einer Woche wurde der Antrag bewilligt.

Das Programm soll kleineren mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbstständigen helfen, ihre IT-Sicherheit zu stärken und Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Andresen, der zudem als Präsident dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für Berlin vorsteht, wollte für seine Häuser mit 158 beziehungsweise 80 Zimmern mit dem Fördergeld unter anderem ein kontaktloses Check-in-System aufbauen, ganz im Sinne des Infektionsschutzes. „Es ging nicht darum, Mitarbeiter zu ersetzen. Sie sollten mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben gewinnen”, erklärt Andresen.

Zunächst hatte er sich über den positiven Förderbescheid gefreut, zog den Antrag aber dann zurück, weil er mittlerweile auch das Kleingedruckte gelesen hatte, wie er sagt. Und demnach müsste er allen Beschäftigten mindestens den jeweils aktuell geltenden Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindestlohngesetz zahlen – und zwar „ungeachtet des Umstandes, ob sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind oder nicht“, wie es bei der IBB heißt.

Dieser Landesmindestlohn beträgt derzeit 12,50 Euro pro Stunde, liegt also glatte drei Euro über dem bundesweit gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro. Landesmindestlohn bedeutet nämlich nicht, dass alle Berliner Unternehmen diesen auch zahlen müssten, sehr wohl aber die Firmen, die sich erfolgreich um eine Ausschreibung des Landes oder der Bezirke bewerben wollen. Und er gilt automatisch für die, die auch von Förderprogrammen des Landes profitieren wollen.

Christian Andresen, geschäftsführender Gesellschafter der Mandala-Hotels in Berlin und Präsident der Berliner Sektion des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga.
Christian Andresen, geschäftsführender Gesellschafter der Mandala-Hotels in Berlin und Präsident der Berliner Sektion des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga.

© DEHOGA

Das will Andresen in dem Falle nicht. „Der Berliner Landesmindestlohn dient dazu, dass alle Angestellten am Erfolg Berlins teilhaben. Aber die Unternehmen müssen auch fähig sein, das zu leisten. Wir können das zumindest bei einigen Mitarbeitern in der Küche und bei der Zimmerreinigung nicht“.

Er zahle dort „selbstverständlich den bundesweiten Mindestlohn“, sagt Andresen. Das Geschäft in Hotels und Gaststätten sei sehr personalintensiv, verspreche aber nur relativ geringe Margen. Und in diesen Zeiten schrieben natürlich viele Häuser Verluste. Auch er selbst hat sein größeres Haus am Potsdamer Platz derzeit geschlossen.

Er könne die Absicht hinter dem Mindestlohngesetz politisch verstehen, hoffe aber, dass der Senat diese Regelung streicht oder aussetzt. Die Politik wolle doch, dass die Mittel aus Förderprogrammen abfließen. Seine Branche werde wohl noch zwei Jahre mit den Folgen von Corona kämpfen, glaubt er.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

„Das Beispiel zeigt wie undifferenziert das Berliner Gesetz ist und es behindert nicht nur die Digitalisierung von Unternehmen, sondern stelle auch die Tarifautonomie in Frage", meint Christian Gräff, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU im Abgeordnetenhaus. Die Regelung gehe "in diesen Zeit vollkommen an der Realität vorbei“, kritisierte er.

In der Senatsverwaltung für Wirtschaft von Ramona Pop (Grüne) sieht man sich offenbar in einem Dilemma. "Das Berliner Landesmindestlohngesetz ist wichtig für einen angemessenen und gerechten Mindestlohn in der Hauptstadt, gute Arbeit soll gut bezahlt werden", erklärte Pops Sprecher Matthias Borowski am Montag.

Das Gesetz sei aber vor der Pandemie in Kraft getreten und weise daher für die Situation einer Pandemie "eine Lücke" auf. "Zusammen mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales arbeiten wir an einer tragfähigen Lösung", sagte Borowski. Die Senatsverwaltung für Arbeit unter Leitung von Elke Breitenbach (Linke) ist für den Landesmindestlohn zuständig.

Scharfe Kritik an der Haltung des Hotelbetreibers und Dehoga-Präsidenten kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Wer ein Luxushotel mit Niedriglöhnen betreibt, schließt sich von Förderprogrammen des Senats selbst aus", kommentierte Christian Hoßbach, der DGB-Vorsitzende für Berlin und Brandenburg.

Der Vorgang beweise, dass es sinnvoll gewesen sei, Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen an den Landesmindestlohn zu koppeln. Diese Vorgabe wirke. "Wer diesen Lohn nicht zahlt, stellt sich selbst ein Bein und bekommt kein Steuergeld. Bei allem Verständnis für Nöte in Corona-Zeiten, hier kann es kein Pardon geben".

Zur Startseite