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Ein Beschluss des Abgeordnetenhauses ermöglicht es den Schülern, freiwillig das Jahr zu wiederholen.

© Sebastian Gollnow/dpa

Wiederholen wegen Corona: 2200 Berliner Schüler drehen freiwillig eine Ehrenrunde

Etwas mehr als 2000 Berliner Schüler möchten freiwillig das Jahr wiederholen. Das sind nur wenige mehr als im Jahr vor der Pandemie.

Pandemiebedingt wollen 2202 Schüler und Schülerinnen nach den Sommerferien freiwillig das Schuljahr wiederholen. Möglich ist das durch einen Parlamentsbeschluss. Anträge dazu konnten bis 13. April gestellt werden, danach fanden in den Schulen Beratungsgespräche statt. Nun haben die Schulen die Zahl freiwilliger Wiederholer an die Senatsbildungsverwaltung gemeldet, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte.
Nach absoluten Zahlen ist Lichtenberg Spitzenreiter (299), die wenigsten Meldungen gab es aus Mitte (103). Die Bildungsverwaltung geht davon aus, dass sich die Zahl der nichtfreiwilligen Wiederholer – im Volksmund: Sitzenbleiber – in diesem Jahr deutlich reduzieren wird, weil viele bereits das freiwillige Wiederholen nutzen.
182 der 637 Schulen haben keine freiwillig Wiederholenden gemeldet, das sind knapp 30 Prozent.

Im Februar, noch vor dem Parlamentsbeschluss, hatte es von Seiten einiger Schulleitungen große Bedenken gegeben, dass zu viele Wiederholer zu Personal- und Raummangel führen könnten. Nun scheint es aber so, dass sich die Zahlen im Vergleich zu anderen Jahren in Grenzen halten.

Im laufenden Schuljahr gab es 409 freiwillig Wiederholende und 1094 durch schulischen Entscheid. Im Schuljahr 2019/20 gab es 587 freiwillige Wiederholer und 1429 Wiederholer durch Entscheid der Schule.

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Die Anzahl der durch die Schule bestimmten Wiederholungen wird allerdings regulär statistisch erst jeweils drei Wochen nach Schuljahresbeginn erfasst. Die genaue Zahl der Wiederholer werde also erst in den ersten Wochen des neuen Schuljahres feststehen.

Eine wichtige Information für Eltern jüngerer Kinder in der Coronakrise gab es am Dienstag auch. Laut Bildungsverwaltung sollen ab Montag auch Vier- bis unter Fünfjährige einen Zugang zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten erhalten.

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