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Eine Schülerin lernt zu Hause.

© Sebastian Gollnow/dpa

Wie Leistung beim Homeschooling bewertet werden soll: Berliner Schüler sollen durch Pandemie keine Nachteile erleiden

Wie sollen die Leistungen bewertet werden, die Schüler beim Lernen zu Hause erbringen? Die Senatsbildungsverwaltung macht dazu nun Vorgaben

Am Montag kehren die Zehntklässler zurück in die Schulen, eine Woche später sollen die Sechstklässler, die Neuntklässler an Sekundarschulen und all diejenigen folgen, die im nächsten Jahr Abitur machen. Doch für die anderen Jahrgangsstufen gibt es noch keinen gesicherten Rückkehrtermin. Es darf bezweifelt werden, dass in diesem Schuljahr noch alle Klassen zu einem regulären Schulbetrieb zurückfinden.

Aber wie ist das dann mit der Benotung im zweiten Schulhalbjahr? Als die Schulen Mitte März geschlossen wurden, waren erst wenige Wochen im zweiten Halbjahr unterrichtet worden und nur wenige Arbeiten geschrieben.

Zu diesen Fragen hat die Bildungsverwaltung nun ein Schreiben an die Schulen verfasst, das dem Tagesspiegel vorliegt. Darin heißt es unter anderem, dass Schülerinnen und Schüler durch die Pandemie möglichst keine schulischen Nachteile haben sollen.

In dem Schreiben werden Vorgaben für die Leistungsbewertung der 11. Klassen an Sekundarschulen und beruflichen Schulen, für die Sekundarstufe I und die Primarstufe gemacht.

Schüler sollen sich verbessern, aber nicht verschlechtern können

Bei Schülerinnen und Schülern bis zur Klasse 10 könnten Aufgaben, die zu Hause bearbeitet werden, zwar in eine Bewertung mit einfließen, jedoch sei zu beachten, dass sich Schüler dadurch gegenüber dem ersten Halbjahr nur verbessern und nicht verschlechtern dürften. Lehrkräfte sollten den Schülern mitteilen, dass sie durch eine zusätzliche Projektarbeit ihre Leistungen verbessern könnten.

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Auch bei Schülern der Klasse 11 sei darauf zu achten, dass sich gute Leistungen positiv auf die Notengebung auswirken sollen und Verschlechterungen nur die Ausnahme sind.

Wenn die Leistungen schlechter als üblich seien, sollten die aktuellen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und in Betracht gezogen werden, dass die Lernbedingungen zu Hause sehr unterschiedlich seien.

In dem Schreiben wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Anzahl der schriftlichen Arbeiten verringert werden kann. Bei der Entscheidung, ob ein Kind das Probejahr am Gymnasium besteht, sollen die Schulen großzügig entscheiden oder die Entscheidung ins nächste Jahr verlagern. Das vollständige Schreiben finden Sie hier.

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