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Weitere Soforthilfen in Berlin: Senat will Mittelstand mit bis zu 75 Millionen Euro unterstützen

Unternehmen ab zehn Mitarbeitern bekommen ab Montag finanzielle Soforthilfe vom Land Berlin - damit soll dem Mittelstand in der Coronakrise geholfen werden.

Nachdem er zunächst durchs Raster gefallen war, kann ab Montag auch der Berliner Mittelstand gezielt auf Hilfen vom Land Berlin hoffen. Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 100 Beschäftigten, die keinen Zugang zu Krediten der Staatsbank KfW oder anderen Bundesprogrammen haben, können ab dem 18. Mai online Zuschüsse bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen.

Zunächst stehen für den Mittelstand 30 Millionen Euro zur Verfügung, teilte eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung mit. Nach Zustimmung des Hauptausschusses soll die Summe nochmal auf insgesamt 75 Millionen Euro steigen.

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Zu Beginn der Coronabeschränkungen hat es zunächst mit der Soforthilfe I die Möglichkeit der Kreditförderung für größere Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern gegeben und mit der Soforthilfe II bis zu 15.000 Euro für Soloselbstständige, Klein- und Kleinstunternehmer, die bis zu zehn Beschäftigte haben. Mit der Soforthilfe V sollen nun mittleren Unternehmen geholfen werden.

Pop: Bund ist weiter in der Pflicht

„Die Folgen der Pandemie trifft die Berliner Unternehmen deutlich, einige Branchen, wie die Tourismusbranche, besonders stark. Für den Berliner Mittelstand setzen wir ein neues Programm auf, wir lassen als Land unsere Unternehmen nicht allein. Dort, wo Bundeshilfen nicht greifen, werden wir tätig", sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Dies entbinde den Bund jedoch nicht aus seiner Verantwortung, "seine Programme endlich auch für den Mittelstand zu öffnen. Der Bund ist weiterhin gefordert, uns und die Unternehmen bei dieser Herausforderung nicht alleine zulassen", ergänzte Pop.

Der Vorstandsvorsitzende der Förderbank IBB, Jürgen Allerkamp, betonte: „Die IBB setzt innerhalb weniger Wochen nach den Soforthilfeprogrammen I, II und IV ein weiteres Förderprogramm um, damit die Berliner Unternehmen durch die wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommen. In einem außerordentlichen Kraftakt bündeln wir alle Kräfte, damit nun auch größerer Berliner Unternehmen je nach Bedarf einen Zuschuss oder Tilgungszuschuss zum KfW-Schnellkredit erhalten. Einschließlich dieses Förderprogramms Soforthilfe V erhält nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche Coronahilfen und komplettiert das Angebot.“

Ab 9 Uhr können die Anträge am Montag auf der IBB-Seite - und nur ausschließlich online gestellt werden.

Im Mittelpunkt der Soforthilfe V des Landes Berlin steht der KfW-Schnellkredit, der von den Unternehmen zunächst einmal in Anspruch genommen werden soll. Soweit dieser bewilligt wird, bestehe die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent zu beantragen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt werden kann, hieß es in der Senatswirtschaftsverwaltung. Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er nicht ausreicht - und dies belegt werden kann - könne das Land alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss zahlen.

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Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die folgenden drei Monate. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus: hier gilt der Liquiditätsengpass bis Ende des Jahres. In begründeten Einzelfällen könne eine Soforthilfe für eine Summe höher als 25.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, mit mehr als zehn und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent), mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin, und die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind. Mit ersten Auszahlungen könne laut Senatswirtschaftsverwaltung ab dem 25. Mai gerechnet werden.

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