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Die AfD-nahe Gruppe war am 10. Juli 2018 zu Besuch in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen.

© imago/Jürgen Ritter

Weil er Existenz von Gaskammern anzweifelte: AfD-Anhänger wegen Volksverhetzung in KZ-Gedenkstätte angeklagt

Im Juli 2018 besichtigte eine Gruppe auf Einladung von AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen. Der Besuch hat ein juristisches Nachspiel.

Der Besuch einer von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel eingeladenen Gästegruppe in der brandenburgischen KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Oranienburg muss sich jetzt ein 69-Jähriger aus Baden-Württemberg wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe verantworten. Er soll die Existenz von Gaskammern in Zweifel und KZ-Verbrechen relativiert haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Erlass, einen Strafbefehl, vor dem Amtsgericht Oranienburg beantragt. Das Gericht stimmte dem zu, der Mann sollte eine Geldstrafe zahlen – er legte jedoch Widerspruch ein. Deshalb kommt es jetzt zu einem öffentlichen Prozess.

Gegen die anderen Teilnehmer der Besuchergruppe, die von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel aus ihrem Wahlkreis am Bodensee zu einem Berlin-Ausflug eingeladen worden war, sind die Ermittlungen eingestellt worden. Ihnen habe keine konkrete Äußerung und keine Beteiligung nachgewiesen werden können, hieß es.

Das Auftreten der Gruppe am 10. Juli 2018 in der Gedenkstätte in Oranienburg (Oberhavel) hatte internationale Empörung ausgelöst. Der Vorgang in der Gedenkstätte im brandenburgischen Oranienburg war Ende August durch Tagesspiegel-Recherchen bekannt geworden – weshalb Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig

Die Brandenburger Polizei hatte unmittelbar nach Erscheinen des Tagesspiegel-Berichts Ende August von Amts wegen Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte zeitnah den Guide, der die AfD-Gruppe durch die KZ-Gedenkstätte geführt und die Tour abgebrochen hatte, vernommen. Bereits diese Zeugenvernehmung hatte die Vorwürfe erhärtet. Die Ermittlungen gestalteten sich zunächst schwierig, weil das Bundespresseamt die Teilnehmerliste vernichtet hatte.

Nach Darstellung der Stiftung brandenburgische Gedenkstätten hatten mehrere Teilnehmer der von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel eingeladenen Gruppe aus ihrem Wahlkreis am Bodensee die Existenz von Gaskammern in Zweifel gezogen. Mehrere AfD-Besucher hätten die KZ-Verbrechen verharmlost und relativiert und dem Referenten der Gedenkstätte mangelnde Kompetenz und Manipulation unterstellt. Dieser brach den Besuch daraufhin ab. Die Berlin-Fahrt, in deren Rahmen der Besuch der Gedenkstätte stattfand, war – wie prinzipiell für alle Bundestagsabgeordneten möglich – vom Bundespresseamt finanziert worden.

Ein Sprecher der AfD im Bundestag, Christian Lüth, hatte eine Mitverantwortung von Alice Weidel für den Eklat in der Gedenkstätte von sich gewiesen. „Dabei handelte es sich um ein Programm des Bundespresseamtes, bei dem Alice Weidel ein Programmpunkt von vielen war. Beim Besuch der Gedenkstätte war Alice Weidel nicht zugegen.“ Ein Funktionär des AfD-Bodenseekreis erklärte, die Besucher am 10. Juli hätten nicht den Holocaust geleugnet, sondern „kritische Nachfragen bezogen auf einzelne Sachverhalte“ gestellt.

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