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Homeoffice war gestern: Künftig sollen viele Berliner Verwaltungsangestellte wieder im Büro arbeiten. (Symbolbild).

© Sebastian Gollnow/dpa

Wegfall der 50-Prozent-Regel für Büros: Die Berliner Verwaltung ist weit entfernt vom Normalbetrieb

Ab Donnerstag dürfen wieder mehr als 50 Prozent aller Büroarbeitsplätze belegt werden. In Berliner Behörden wird deshalb aber nicht alles wie früher.

Der Ausnahmezustand ist vorbei, der Regelbetrieb aber noch in weiter Ferne. So lässt sich zusammenfassen, wie Bezirke und Senatsverwaltungen auf die Zeit nach dem Wegfall der maximal 50-prozentigen Belegungsquote für Büroarbeitsplätze schauen. Absehbar ist schon jetzt: Trotz neuer Spielräume sind Behörden von der Zeit vor Corona sowie einem einheitlichen Vorgehen weit entfernt.

Stichwort Anwesenheitsquote: Während einzelne Bezirke, darunter Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick, die Mitarbeiter:innen von Donnerstag an in möglichst großem Umfang wieder zurück an die Arbeitsplätze holen, agieren andere zurückhaltender.

Aus dem Bezirksamt Neukölln heißt es, ein Regeldienst wie vor Pandemie-Zeiten sei nicht möglich. Auch Friedrichshain-Kreuzberg mahnt angesichts neuer Virus-Varianten zur Vorsicht. Eine Sprecherin erklärt: „Deshalb steht die Ausweitung auf 100 Prozent Präsenz nicht an erster Stelle.“ Ähnliche Töne kommen aus Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf

Pankows Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) formulierte in einer am Dienstag beschlossenen Vorlage des Bezirksamtes, es müsse „betont werden, dass die Pandemie nicht zu Ende ist. Es ist daher erforderlich, den Dienstbetrieb auch weiterhin so zu organisieren, dass Möglichkeiten einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus weitestgehend reduziert werden.“

Mindestabstand und Maskenpflicht - das bleibt

Für alle Behörden und Unternehmen gilt: Beschäftigte müssen weiter 1,5 Meter Mindestabstand einhalten, in den Dienstgebäuden gilt Maskenpflicht für Beschäftigte wie Gäste, die Hygieneregeln sind einzuhalten und auch die Testangebotspflicht für Arbeitgeber:innen bleibt bestehen. Einen echten Regelbetrieb wird es also auch in den drei erstgenannten Bezirken nicht geben, auch wenn diese formell zum „Präsenzbetrieb“ zurückkehren.

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Einen konsequenten Kurs fährt die zwar landesweit für Personalangelegenheiten zuständige, allerdings nicht mit Weisungsrecht ausgestattete Senatsverwaltung für Finanzen. Sprecher Alexis Demos zufolge soll das Präsenzpersonal auch nach Wegfall der 50-Prozent-Begrenzung zunächst bei diesem bislang geltenden Höchstwert bleiben. Wird davon abgewichen, muss das begründet werden.

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Erwähnt werden muss aber auch, dass die Finanzverwaltung – im Gegensatz zu vielen anderen – schon früh und umfassend von den Möglichkeiten der Heimarbeit Gebrauch gemacht hat. Die Homeoffice-Quote des Hauses unterschied sie deutlich von der anderer Verwaltungen oder gar Bezirke, was nicht zuletzt an deren fehlender Ausstattung lag.

Überhaupt bleibt die mobile Arbeitsfähigkeit eine der großen Baustellen der Verwaltung, wie auch Verdi-Sprecher Andreas Splanemann moniert. „Manche Ämter sind bei dem Thema schon weit, andere stecken im digitalen Urschlamm“, sagte er und kritisierte das Fehlen von Technik und klaren Vorgaben.

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