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Die Hermannstraße in Berlin-Neukölln.

© Soeren Stache

Wegen verpasster Frist: Neukölln scheitert bei Vorkaufsrecht

Das Bezirksamt hatte den erfolgreichen Vorkauf des Hauses in der Hermannstraße bereits verkündet. Doch dann verrechnete man sich um einen Tag und reichte die Papiere zu spät ein.

Der Versuch des Bezirksamts Neukölln, bei einem Eckhaus in der Hermannstraße 174 das bezirkliche Vorkaufsrecht anzuwenden, ist gescheitert. Das Bezirksamt hatte sich offenbar bei der Frist, bis zu der die nötigen Papiere dem Verkäufer zugeschickt werden müssen, um einen Tag verrechnet, hieß es. Der zuständige Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) führt den Fehler auf den Personalmangel zurück: Bis heute gäbe es kein zusätzliches Personal für das Vorkaufsrecht, die Mitarbeiter seiner Abteilung müssten diese neue Aufgabe zusätzlich zu ihren weiteren Tätigkeiten stemmen.

Der Prozess sei „enorm kräftezehrend und zeitaufwändig“ gewesen, umso schlimmer wiege der formale Fehler, so Biedermann. Das Bezirksamt hatte den erfolgreichen Vorkauf bereits in einer Pressemitteilung verkündet, musste diese jedoch zurückziehen, als der Fehler bemerkt wurde. Biedermann fordert nun zusätzliches Personal, um die laufenden Verfahren bearbeiten zu können. Der Bezirk Neukölln wandte das Vorkaufsrecht bislang in drei Fällen erfolgreich an, in mehreren Fällen wird die Anwendung aktuell geprüft.

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