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Das Brandenburger Verfassungsgericht wies die AfD-Klage am Freitag ab.

© dpa/Soeren Stache

Wegen Veröffentlichung extremistischer Verdachtsfälle: Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Das Brandenburger Verfassungsgericht darf die Öffentlichkeit weiter über extremistische Verdachtsfälle informieren. Es wies eine AfD-Klage dazu am Freitag ab.

Das Verfassungsgericht Brandenburg hat eine Klage der AfD-Landtagsfraktion zur Veröffentlichung extremistischer Verdachtsfälle abgewiesen. Der Verfassungsschutz Brandenburg darf die Öffentlichkeit weiter über verfassungsfeindliche Bestrebungen auch von Parteien informieren, entschied das oberste Gericht Brandenburgs am Freitag. Die Entscheidung fiel mit sieben Stimmen zu einer Stimme.

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Die AfD-Fraktion hatte gegen einen Passus im Verfassungsschutzgesetz geklagt. Sie fühlt sich nach eigenen Angaben stigmatisiert. Der Verfassungsschutz hatte die AfD Brandenburg im Juni 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. (dpa)

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