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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Wegen IS-Kriegsverbrechen in Mossul: Iraker in Berlin zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Ein 45-jähriger Mann und sein 22-jähriger Sohn sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten sich 2014 im Irak dem IS angeschlossen.

Ein Iraker und sein Sohn sind in Berlin wegen Kriegsverbrechen in ihrer Heimat verurteilt worden. Gegen den 45-jährigen Vater wurde am Freitag eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der 22-jährige Sohn erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten.

Die Männer hätten sich 2014 in ihrer Heimatstadt Mossul der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und im Oktober 2014 an der öffentlichen Hinrichtung eines IS-Gefangen teilgenommen, begründete das Berliner Kammergericht. Bei dem Opfer handelte es sich um einen irakischen Staatsbediensteten.

Der Vater und sein Sohn wurden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und der Kriegsverbrechen gegen Personen schuldig gesprochen. Der 45-Jährige wurde zudem des Mordes für schuldig befunden, der Sohn der Beihilfe zum Mord.

Der damals jugendliche Sohn soll den Gefangenen propagandawirksam vor laufender Kamera bespuckt und beschimpft haben. Der Vater habe den Mann mit anderen IS-Mitgliedern zur Hinrichtungsstätte gebracht und bewacht, bis das Opfer von einem anderen IS-Mitglied erschossen worden sei. 

Der 45-Jährige aus einer vermögenden Familie sei nicht streng religiös erzogen, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe sich zwar nicht mit den radikal-religiösen Anschauungen des IS identifiziert, habe aber von den neuen Machthabern in Mossul profitieren wollen und sich aus Opportunitätsgründen angeschlossen. Bei der Tötung des Staatsbediensteten habe es sich um eine Inszenierung gehandelt, die von allen Akteuren mitgetragen worden sei. Ein Video belege das.

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Die Angeklagten hatten vor Gericht nicht ausgesagt. Die Verteidiger des Vaters hatten erklärt, er habe „nichts mit dem IS zu tun“. Er sei selbst von der Terrororganisation gesucht worden. Der Sohn sei drei Wochen in Gefangenschaft des IS gewesen und zu den Handlungen gezwungen worden. Die Angeklagten, die 2015 nach Deutschland gekommen waren, befinden sich seit Mai 2017 in Untersuchungshaft. 

Der Vater hatte sich in der Verhandlung, die im November 2018 begann, mehrfach in Zwischenrufen geäußert. „Das sind Fabeln, mit denen ich nichts zu tun habe“, rief er. Auch die Urteilsbegründung nach 164 Verhandlungstagen musste unterbrochen werden, weil der 45-Jährige durch empörte Rufe störte.

Der Generalbundesanwalt hatte auf lebenslange Haft gegen den Vater und auf eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gegen den Sohn plädiert. Die Verteidiger kündigten an, dass sie Rechtsmittel prüfen werden. (dpa)

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