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6,10 Meter - so breit ist die Lücke in der East Side Gallery

© dpa

Wegen fehlender Baugenehmigung: Lücke in der East Side Gallery könnte vorerst bleiben

Im Frühjahr 2015 wird das Hochhaus an der East Side Gallery fertig sein. Ob dann auch die 6,10 Meter breite Lücke wieder geschlossen wird, ist noch immer unklar. Bisher spricht einiges dagegen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das umstrittene Wohnhaus zwischen Spree und East Side Gallery, das der Investor Maik Uwe Hinkel baut, ist schon acht Stockwerke hoch. Pünktlich im Frühjahr 2015 wird das Gebäude mit 36 luxoriösen Eigentumswohnungen fertig sein. Aber noch immer ist nicht klar, ob die Lücke in der Mauer, die derzeit Baustellenzufahrt ist, dann wieder geschlossen wird. Am Donnerstag gab es dazu ein Spitzengespräch im Roten Rathaus.

Warum die East Side Gallery wohl weiterhin lückenhaft bleibt

Senatssprecher Richard Meng wollte das Treffen nicht bestätigen. „Wir reden permanent mit allen Beteiligten und sind nicht mehr weit von einer Lösung des Problems entfernt“, sagte er nur. Seit März 2013 versuchen der Senat, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und private Investoren, sich auf einen Kompromiss zu einigen. Das neue, über 60 Meter hohe Gebäude soll für seine Bewohner über ein Nachbargrundstück erreichbar sein, auf dem ein israelischer Investor einen 120 Meter langen Hotel- und Wohnriegel bauen will. Dann könnte das 6,10 Meter breite Loch in der East Side Gallery wieder geschlossen werden.

Der Haken an der Geschichte ist, dass es für das Bauprojekt der Israelis noch immer keine Baugenehmigung gibt. Und solange das so ist, wird wohl auch kein Wegerecht erteilt, um das Wohnhochhaus nebenan für den Anwohnerverkehr zu erschließen. Das größte Problem, so hört man von Beteiligten, sei nach wie vor der Brandschutz. Die Bauordnung verlangt ausreichend Platz für die Feuerwehr. Das ist bei der geplanten gemeinsamen Erschließung beider Immobilien schwer zu gewährleisten.

Israelischer Bauherr will höher hinaus als bisher geplant

Jürgen Scheunemann, Sprecher von Hinkels Firma „Living Bauhaus“, wollte sich dazu nicht äußern, wies aber entspannt darauf hin: „Wir haben eine gültige Baugenehmigung und dürfen laut öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Bezirk die Lücke in der Mauer bis zur Fertigstellung des Baus nutzen.“ Der Investor sei nach wie vor gesprächs- und kompromissbereit. Der israelische Bauherr nebenan hält sich aus der öffentlichen Debatte heraus. Bekannt ist nur, dass der Investor ein, zwei Stockwerke höher bauen will als geplant – als Kompensation für das Wegerecht über sein Grundstück.

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) teilte der Bezirksverordnetenversammlung aber mit: „Das Bauvorhaben wurde hinsichtlich der Erteilung einer Befreiung für ein zusätzliches, über das Baurecht zulässige Maß negativ beschieden.“ Über den Widerspruch muss die Stadtentwicklungsbehörde des Senats entscheiden.

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