zum Hauptinhalt
Polizeibeamte stehen bei einer großen Kontrollaktion in Neukölln vor einem gastronomischen Betrieb.

© Paul Zinken/dpa

Wegen der Corona-Krise: Berlins Polizisten dürfen sich Döner schenken lassen

Für Beamte gelten strenge Regeln – Geschenke anzunehmen ist tabu. Berlins Polizei weicht in der Corona-Krise geltendes Recht auf und erlaubt Nahrungsgeschenke.

Beamte dürfen keine Geschenke annehmen, auch keine Bewirtungen. Denn als Staatsdiener müssen sie schon jeglichen Anschein, jeden Verdacht vermeiden, dass sie ihr Handeln nicht am Gemeinwohl, sondern an gewährten Vorteilen ausrichten.

Dabei es ist es völlig egal, ob ein Geschenk, also der gewährte Vorteil, die Objektivität der Beamten beeinträchtigt oder nicht. Oder ob sie den Schenkenden einen Vorteil verschaffen.

Doch in der Corona-Krise weicht die Berliner Polizei jetzt von dieser strengen Regel ab, die die Unabhängigkeit und Objektivität der vom Staat alimentierten Staatsdiener sicherstellen soll. Bislang geltendes Recht wird außer Kraft gesetzt. Beamte dürfen sich jetzt verköstigen lassen, wenn sie zufällig vor Restaurants oder Dönerläden herumstehen.

Polizeiintern wird auch mit Anzeigen und Denunziantentum gerechnet. Denn aktuell kontrollieren Beamte berlinweit Restaurants, ob sie etwa die Vorgaben einhalten, Speisen nur "außer Haus" zu verkaufen. Auch könnte die Krisen-Regelung Präzedenzfälle schaffen, auf die sich Beamte künftig berufen könnten – einmal Döner umsonst, immer Döner umsonst.

[Behalten Sie den Überblick: Corona in Ihrem Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]

Und Großhändler, bei denen sonst nur Gewerbetreibende einkaufen können, lassen jetzt auch Polizisten gegen Vorlage des Dienstausweises bei sich einkaufen – ein privater Vorteil.

10-Euro-Regel für Geschenke

Bislang war in Berlin geregelt, dass Polizisten und Feuerwehrleute maximal Zuwendungen in Höhe von zehn Euro annehmen dürfen, ohne ihre Vorgesetzten informieren zu müssen. Für Lehrer wurde die Grenze 2016 auf 30 Euro angehoben, nachdem eine Lehrerin wegen es Geschenkes ihrer Schüler Ärger bekam.

Hintergrund-Informationen zum Coronavirus:

Ein Sprecher der Berliner Polizei sagte dem Tagesspiegel, die 10-Euro-Regel für Zuwendung sei grundsätzlich weiter gültig. Es sei aber in Absprache mit der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine Ausnahmeregelung geschaffen worden.

Am Donnerstag hat die Berliner Polizei dazu eine neue Anweisung herausgegeben, die Überschrift lautet: „Annahme von Unterstützungsangeboten für Polizeidienstkräfte“. In dem internen Schreiben heißt es: „In der aktuellen Covid-19-Einsatzsituation bestehen keine Bedenken gegen die Annahme von angebotenen Verköstigungen“.

Annahme von "üblichen Gerichten - natürlich to go!“ erlaubt

Auch einige Beispiel werden angeführt: Kaffee, Softgetränke, Energieriegel, Essen – „natürlich to go!“, heißt es in dem Schreiben. Aufgezählt wird auch die Annahme „von üblichen Gerichten/Lunchpaketen durch die allgemeine Gastronomie an zufällig präsente Dienstkräfte“. Die Beamten sollen jedoch darauf achten, „dass die Angebote nicht übers Ziel hinausschießen und angemessen bleiben müssen“.

Jedenfalls brauchen sich Berlins Polizeibeamte vorerst während der Corona-Krise keine Gedanken mehr machen, ob sie bei der Annahme von Geschenken gegen Recht und Gesetz verstoßen. „Durch die Behördenleitung wurde eine allgemeine Zustimmung zur Annahme von Danksagungen in Form von Verköstigungen erteilt, eine gesonderte Anzeige ist nicht erforderlich.“

Im Zweifelsfall, falls den Beamten mehr als die üblichen Gerichte angeboten werden, können die Polizisten auch bei der „Internen Revision“ von Polizeipräsidentin Barbara Slowik nachfragen, die kann dann „eine Einzelfallbewertung“ vornehmen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false