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Blick auf Gebäude der Wasserstadt Spandau.

© Kitty Kleist-Heinrich

"Wasserstadt Oberhavel": Senat will Spandau bei weiteren Baugebieten entmachten

Der Streit um die Wasserstadt eskaliert. Der Senat droht dem Bezirk, die Bauplanung für zwei weitere Gebiete in Spandau zu entziehen.

In der Sache „verstehe ich kein Spaß“, sagte der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Sebastian Scheel (Linke) in einem kurzfristig anberaumten Pressetermin am Donnerstag. Der Tagesspiegel hatte am Tag zuvor über die Entmachtung des Bezirks bei der Planung der Wasserstadt berichtet.

Wenn Spandau nicht wie alle Bezirke das „Modell zur kooperativen Baulandentwicklung“ und dessen Quoten günstigen Wohnraums in städtebauliche Verträge aufnehme, werde der Senat auch weitere Neubauplanungen an sich ziehen.

Auf diesen Schritt wird man wohl nicht lange warten müssen, denn am Grünhofer Weg unterschrieb der Bezirk mit dem Investor schon den städtebaulichen Vertrag für 127 Wohnungen – und verpflichtet diesen nicht mal zu einer einzigen preisgebundenen Wohnung. Genauso will der Bezirk auch am Saatwinkler Damm vorgehen, wo 772 Wohnungen geplant sind.

„In beiden Fällen haben wir Gutachten eingeholt und die rechtfertigen nicht den Bau vor Sozialwohnungen wegen des sozial schwierigen Umfeldes“, erklärt Spandaus Baustadtrat Frank Bewig (CDU).

Verhärtete Fronten

Dass sich die Fronten derart verhärtet haben, liegt an den sich widersprechenden Rechtsauffassungen von Bezirk und Senat. Für den Senat ist die „kooperative Baulandentwicklung“ das wichtigste Werkzeug, um Investoren zum Bau geförderter Wohnungen bei Siedlungsprojekten zu verpflichten. An denen fehlt es in Berlin am meisten, vor allem im Stadtzentrum.

In ganz Berlin gelten nun Quoten billigen Wohnraums von inzwischen 30 Prozent der Wohnungsbaufläche – in Spandau ebenso wie in Mitte. Nur so, erklärt Scheel weiter, gebe es Rechtssicherheit: Indem diese Verpflichtung außerdem in den städtebaulichen Verträgen zwischen Bezirken und Investoren aufgenommen wird. Eine Zusatzvereinbarung, wie der Bezirk sie vorschlägt, sei angreifbar – besonders, wenn die Miethäuser weiterverkauft werden, was nicht selten geschieht.

Hintergrund: Im Städtebaulichen Vertrag legt der Senat dar, wie stark ein Grundstück an Wert gewinnt, dadurch dass das Land Baurecht schafft. Ein Teil dieses Planungsgewinnes soll in den Bau von Schulen und Kitas, Straßen und Spielplätze und eben günstige Mietwohnungen fließen  – das alles sind also Gegenleistungen des Investors und nicht willkürlich aufgebürdete Lasten. Und die Zulässigkeit dieser Abschöpfung von Planungsgewinnen ist rechtlich unstrittig.

Keine weiteren Sozialwohnungen zu rechtfertigen

Spandau sieht das genauso, beteiligt Investoren auch an Folgekosten von Bauvorhaben und schließt darüber Städtebauliche Verträge, lehnt aber strikt ab, darin die festen Quote mietpreisgebundener Wohnungen aufzunehmen. Diese Festlegung der Quote ohne Rücksicht auf das Umfeld verstoße gegen die Vorschrift im Baugesetzbuch, die (soziale) Verträglichkeit eines Projekts zu prüfen.

In der Wasserstadt baue die landeseigene Gewobag ohnehin zur Hälfte Sozialwohnungen. Am Saatwinkler Damm und am Grünhofer Weg seien keine weiteren Sozialbauten zu rechtfertigen. Kommen werden sie trotzdem, die Investoren bauen sie freiwillig wegen der Förderung.

Der Spandauer SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz warnt vor diesem „brandgefährlichen Alleingang“ des CDU-Baustadtrates: „Bewig schafft Rechtsunsicherheit, weil er die Wohnungsnot in ganz Berlin infrage stellt.“ Spandau sei der einzige Bezirk, der die Quoten sozialen Wohnungsbaus nicht in Städtebauliche Verträge für Baugebiete aufnehmen will. Mit seiner Rechtsauffassung stehe das Bezirksamt alleine da, die Juristen elf anderer Bezirke sähen das anders.

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