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Auf Pump. Auch Schlauchbootkapitäne tragen Verantwortung.

© Brita Pedersen/dpa

Update

Was auf Berliner Gewässern erlaubt ist: Nicht nur Paddeln vorm Kanzleramt ist verboten

Auch Schlauchbootkapitäne und Stand-up-Paddler müssen sich auf Berlins Gewässern an Regeln halten. Teile der Spree sind gar tabu – damit es keine Unfälle gibt.

Der Hochsommer naht, die Corona-Beschränkungen sind gelockert: Spätestens am Wochenende, wenn 30 Grad erwartet werden, geht es bunt zu auf Berlin Gewässern. Möglicherweise zu bunt?

Schlauchbootfahren auf dem Landwehrkanal und Stand-up-Paddeln im Osthafen mögen reizvoll sein, können aber bei Annäherung eines Ausflugsdampfers gefährlich werden. Eine Anfrage bei der Wasserschutzpolizei klärt, was wo erlaubt ist – und zeigt, wie viele Unfälle es auf den Wasserstraßen in jüngerer Zeit gab.

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„Binnenschifffahrtsstraßenordnung“ heißt das Zauberwort hinter den Verkehrsvorschriften für Gewässer. Für die Berliner Innenstadt gelten mehrere Sonderregeln. So darf die Spree – die im Fachjargon hier „Spree-Oder-Wasserstraße“ heißt – zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramtssteg nicht von sogenannten Kleinfahrzeugen befahren werden, die keinen Motor oder weniger als 15 PS haben und deren Käpt’n keinen Sportbootführerschein hat. Der ist sonst erst bei mehr als 15 PS vorgeschrieben.

Immer schon senkrecht bleiben. Stand-up-Paddling ist erlaubt - nur nicht überall auf der Spree.
Immer schon senkrecht bleiben. Stand-up-Paddling ist erlaubt - nur nicht überall auf der Spree.

© Foto: Jörg Carstensen/dpa

Damit sind Ruder- und Paddelboote aller Art sowie viele in Berlin und Umland übliche Hausboote auf der innerstädtischen Spree tabu. Eine Ausnahme gilt laut Polizei für Schiffe ab fünf PS, sofern deren Käpitän eine Fahrerlaubnis hat.

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Für den Bereich zwischen Mühlendammschleuse und der Lessingbrücke in Moabit gilt von Anfang April bis Ende Oktober außerdem zwischen 10.30 und 19 Uhr Funkpflicht. Dazu muss nicht nur ein betriebsbereites UKW-Sprechfunkgerät an Bord sein, sondern auch eine Person mit „Sprechfunkzeugnis“.

Kollisionen mit Dampfern sollen vermieden werden

Die Vorschriften sollen die Unfallgefahr verringern, die sich aus dem kurvigen Verlauf der innerstädtischen Spree in Kombination mit baubedingten Engstellen und starkem Verkehr der Berufsschifffahrt ergibt.

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Zu Letzterer zählen auch sämtliche Ausflugsdampfer, die gegenüber Freizeitskippern stets Vorfahrt haben und obendrein im Ernstfall nicht so schnell stoppen oder ausweichen können wie kleinere Boote.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Einige Regeln auf Berlins Wasserstraßen

  • Der Landwehrkanal ist Einbahnstraße stromabwärts, also von Kreuzberg Richtung Charlottenburg.
  • Ausgenommen von dieser Regelung sind Boote ohne Motor oder mit höchstens fünf PS, die aber auch keine anderen Kleinfahrzeuge schleppen dürfen.
  • Eine Schlauchbootkette ist also ebenso verboten wie eine zum Transit verbundene Paddelsportgruppe.
  • Außerdem gilt im Landwehrkanal eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h.

Was nicht zur Berufsschifffahrt zählt, wird größtenteils unter „Sportboot“ subsumiert. Von insgesamt 138 Unfällen im vergangenen Jahr stießen laut Polizei 61 Mal Sportboote zusammen. 15 Mal kollidierten Freizeitskipper mit Berufsschiffern, die restlichen 62 aktenkundig gewordenen Fälle betrafen Havarien oder Kollisionen etwa mit Stegen oder Verkehrszeichen.

Nicht zur Nachahmung empfohlen. Regulär dürfen keine Ketten von Schlauchbooten (wie hier bei der umstrittenen Demo für die Erhaltung der Clubkultur) gebildet werden.
Nicht zur Nachahmung empfohlen. Regulär dürfen keine Ketten von Schlauchbooten (wie hier bei der umstrittenen Demo für die Erhaltung der Clubkultur) gebildet werden.

© Vincent Bruckmann/dpa

Weniger Unfälle durch Corona

Im laufenden Jahr registrierte die Wasserschutzpolizei bis Mitte Juni erst 26 Unfälle, davon 21 „Sonstige“. Vier Mal kollidierten Sportboote miteinander, einmal Sport- und Berufsschifffahrt. Die coronabedingten Beschränkungen haben demnach auch auf den Wasserstraßen die Unfallzahlen deutlich reduziert.

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