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Wen er wohl wählt? Auch Berlins Obdachlose haben die Wahl

© picture alliance / dpa

Wahlrecht für Obdachlose: Stimmen von der Straße

Auch Obdachlose dürfen an den Berliner Wahlen teilnehmen. Sie müssen sich aber bis zum 2. September melden und daran erinnern, wo sie Mitte August geschlafen haben.

Über sie wird geschimpft, gestritten und gehadert. Obdachlose gehören zum Berliner Stadtbild und werden von der Politik nicht selten als Problem gesehen. Als potenzielle politische Zielgruppe behandelt sie jedenfalls keine Partei. Dabei haben auch Obdachlose oder - wie es amtlich heißt - "Personen ohne festen Wohnsitz" das Recht, an Wahlen teilzunehmen. Dafür müssen sie jedoch ein paar Hürden nehmen.

So bekommen Obdachlose, anders als gemeldete Wähler, keine Wahlbenachrichtigung mit allen Wahlunterlagen und einem Infozettel zugeschickt. Sie müssen ihre Aufnahme ins Wahlverzeichnis selbst beantragen. "Dazu muss sich die Person bis zum 2. September beim Wahlamt in einem Bezirk melden", sagt Geert Baasen, Sprecher in der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin. Dort müsse man dann einen Eid leisten, dass man das Wahlrecht auch wirklich besitze, man in keinem anderen Melderegister registriert ist und man sich seit dem 18. Juni überwiegend in Berlin aufhalte. Außerdem brauche man einen amtlichen Ausweis mit Foto.

Da Obdachlose aber oftmals ihren Schlafplatz und damit auch den Bezirk wechseln, hat sich der Gesetzgeber etwas ausgedacht. "Es gilt das Wahlamt des Bezirks, in dem die Person in der Nacht vom 13. auf den 14. August übernachtet hat", sagt Baasen. Dies entspreche dem früheren Stichdatum, an dem das Wählerverzeichnis erstellt wurde - genau 35 Tagen vor der Wahl.

Die meisten Obdachlosen-Stimmen kamen aus Steglitz-Zehlendorf

Die Prozedur ist indes nicht neu. Schon bei vorherigen Wahlen waren Obdachlose mit Eidesstaatlicher Erklärung zugelassen worden. Bei der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2011 hatten 46 Personen ohne festen Wohnsitz ihre Stimme abgegeben.

Die meisten davon kamen überraschenderweise nicht aus aus den zentralen Bezirken, sondern aus Steglitz-Zehlendorf, wo 18 Stimmen gezählt worden waren. Dieses Mal sind es noch nicht so viele. "Bis jetzt haben wir sieben Meldungen" sagt Geert Baasen. Um weitere Menschen zu erreichen, habe man neben einer Pressemitteilung auch der zuständigen Senatsverwaltung für Soziales ein Infoblatt übermittelt.

Wer von seiner Frau abgemeldet wird, darf trotzdem wählen

Man muss jedoch nicht unter einer Brücke, in einem Park oder anderswo unter freiem Himmel übernachtet haben, um von dieser Klausel im Wahlrecht Gebrauch machen zu können. "Es gab auch Fälle, wo Frauen ihre Männer nach einem Ehestreit abgemeldet haben", erinnert sich Baasen. Dann behalte man ebenso sein Wahlrecht, wie wenn man seinen Wohnsitz abgemeldet hat und vorübergehend in einem Hotel wohne. Nicht mehr zugelassen werden dagegen Menschen, die schon lange in Berlin wohnen, es aber versäumt haben sich zu melden. "Die hätten sich vor dem 18. Juni ummelden müssen und können jetzt nicht mehr beachtet werden", so Baasen.

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