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Eine Mitarbeiterin eines Testzentrums nimmt einen Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest.

© dpa

Vorwürfe von Wettbewerbsvorteilen: 21DX bestreitet Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergabe für Testbetrieb in Berlin

Der Zuschlag für die Landestestzentren ging an den Covid-Dienstleister 21DX. Die Vergabekammer will am Montag über eine Beschwerde gegen den Ausschluss eines Mitbewerbers entscheiden. Alles lief sauber, beteuert 21DX.

Das Münchner Unternehmen 21DX bestreitet jegliche unlautere Einflussnahme auf die Vergabe des Betriebs von Testzentren des Landes Berlin. Die Mitgründerin und Geschäftsführerin Martina Samwer sagte dem Tagesspiegel, zu keinem Zeitpunkt habe sich 21DX einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft oder sei ein solcher gewährt worden. 

Auch gab und gebe es zwischen Beschäftigten des Unternehmens und der Senatsseite keinerlei persönliche Bekanntschaften oder Kontakte über die geschäftliche Kommunikation hinaus. Der „Checkpoint“ hatte zuvor über den vertraut wirkenden, teils sehr persönlichen Ton in den Mails zwischen leitenden Beschäftigten von 21DX und dem „Gesamtkoordinator Testung“ der Gesundheitsverwaltung berichtet. 

Samwer sagt dazu, durch die Art der Kommunikation und die Berichterstattung sei in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entstanden. Der informell wirkende Ton sei der Intensität der Arbeitsbeziehung geschuldet.

21DX wurde im Juli 2020 gegründet. Im November 2020, als das Unternehmen den ersten Senatsauftrag bekam, verfügte 21DX nach eigenen Angaben über 100 Beschäftigte. Insgesamt gab es in Berlin bis jetzt drei Ausschreibungen über die Vergabe des Betriebs von Teststellen. 

Zu Beginn der Pandemie hatte der Senat zunächst Schwierigkeiten, einen geeigneten Anbieter zum Aufbau der nötigen Infrastruktur zu finden. Später gab es mehrere Angebote, ein Teil der Lose wurde an verschiedene Unternehmen vergeben. Im Zuge der zweiten Ausschreibung bat der Senat 21DX, die Leistungsbeschreibung zu detaillieren. Diese wurde später Teil der Ausschreibungsdokumente. 

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21DX-Geschäftführerin Samwer sagt dazu, dies sei im Einklang mit dem Vergaberecht geschehen und transparent kommuniziert worden. Einen Wettbewerbsvorteil habe sich 21DX dadurch weder verschafft, noch sei er gewährt worden.

Am Montag wird die Entscheidung der Vergabekammer über eine Beschwerde im Zusammenhang mit der dritten Ausschreibung erwartet. Ein Unternehmen war von der Teilnahme ausgeschlossen worden, weil der Senat die erforderliche Referenz für nicht ausreichend hielt. 

Bis zur Entscheidung in der Hauptsache hatte die Vergabekammer zwar nicht den Auftrag an 21DX für unwirksam erklärt, aber vorläufig die Verlängerung der Interimsbeauftragung vom 25.11.2021 mit Wirkung ab dem 1.1.2022. Sollte die Ausschreibung wiederholt werden, kann sich auch 21DX daran wieder beteiligen. Unter den zugelassenen Angeboten wird dann wieder das günstigste berücksichtigt.

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