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Ein schneller Klick - und schon bindet man sich an ein langfristiges Zeitschriftenabonnement. Vor allem beim Online-Einkauf sollten Sie wachsam sein.

© dpa-tmn

Vorsicht Kostenfallen!: Kurz geklickt und schon ein Dauer-Abo

Nicht alle Anbieter von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements gehen seriös vor. Was man unbedingt beachten sollte.

Sollten Sie in diesen Tagen am Bahnhof Friedrichstraße unterwegs sein, ist Vorsicht geboten. Sie könnten in eine Falle tappen. Aber keine Sorge, denn es handelt sich dabei lediglich um ein Plakat, auf dem Boden des Bahnsteigs, auf dem ein Loch abgebildet ist, mit dem die Verbraucherzentrale anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März auf das Thema „Kostenfallen“ aufmerksam machen möchte.

Ich wurde einmal gefragt, auf welche Verbraucherfalle ich trotz meines Vorwissens am ehesten hereinfallen würde. Meine Antwort lautete, dass auch ich einen falschen Klick im Internet machen könnte.

Sie glauben nämlich gar nicht, wie schnell Sie beispielsweise ungeahnt ein Zeitschriftenabonnement abgeschlossen haben.

Von solchen Fällen hören wir in unserem Beratungsalltag sehr häufig, und gerade die Möglichkeiten im Internet haben das Problem noch deutlich verstärkt. Seien Sie beim Online-Einkauf also unbedingt wachsam, wenn ein Pop-up-Fenster erscheint und Ihnen als Dankeschön ein Probe-Abonnement einer Zeitschrift oder Zeitung angeboten wird.

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Indem Sie darauf klicken, akzeptieren Sie und finden sich plötzlich in einem langfristigen Abonnement wieder. Dies erkennen viele zu spät, nämlich dann, wenn sie die erste Rechnung erhalten. Sind Sie in diese Kostenfalle geraten, können Sie sich selbst daraus befreien. Wurde kein Vertrag geschlossen oder sind Sie der Meinung, dass Ihnen der Vertrag untergeschoben wurde, sollten Sie den Vertragsschluss bestreiten.

Der Unternehmer muss nämlich den Nachweis des Vertragsschlusses erbringen.

Widerruf sollte zeitnah per Einwurfeinschreiben erfolgen

Bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, welches 14 Tage gilt. Immer wieder wird uns jedoch berichtet, dass gar keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Dann erlischt das Widerrufsrecht sogar erst nach 12 Monaten und 14 Tagen. Der Widerruf sollte möglichst zeitnah per Einwurfeinschreiben erfolgen, damit der Zugang nachweisbar ist.

Hilfsweise empfehle ich Ihnen außerdem, die ordentliche Kündigung zu erklären, sodass der Vertrag spätestens zum nächstmöglichen Zeitpunkt endet.

Guter Rat. Dörte Elß unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Teams in der Verbraucherzentrale Berlin in Tempelhof.
Guter Rat. Dörte Elß unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Teams in der Verbraucherzentrale Berlin in Tempelhof.

© Henning Kunz

Vielleicht nehmen Sie den Weltverbrauchertag einmal zum Anlass, um darüber nachzudenken, wie gut Sie Ihre Rechte als Verbraucherin und Verbraucher eigentlich kennen. Unsere Erfahrung zeigt leider, dass sich die meisten Menschen erst mit diesem Thema befassen, wenn sie einem konkreten Problem gegenüberstehen. Informieren Sie sich also gern präventiv, das ist mir ein wichtiges Anliegen.

Wir als Verbraucherzentrale helfen natürlich gern, aber eigentlich ist es mir lieber, Sie brauchen uns nicht, zumindest wenn es um das Thema Kostenfallen geht. Und nun steigen Sie bitte weiterhin ganz unbesorgt am Bahnhof Friedrichstraße ein, um und aus. Die wahren Kostenfallen, in die Sie tappen könnten, lauern nämlich ganz woanders.

Dörte Elß

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