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Eine Mutter entnimmt bei ihrem Kind einen Lollitest-Abstrich am Eingang zur Kita.

© dpa

Voraussichtlich ab 24. Januar: Berliner Senat führt Testpflicht für Kitakinder ab einem Jahr ein

Kinder in Berlin müssen künftig für den Kitabesuch regelmäßig getestet werden. Eingesetzt werden sollen Lollitests. Bei Verweigerung droht ein Zutrittsverbot.

In den Berliner Kindertagesstätten wird eine Testpflicht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres eingeführt. Darüber informierte die Bildungsverwaltung in einem aktuellen Schreiben die Kindertagesstätten, Eltern und Träger. Die Testpflicht soll voraussichtlich mit der Bereitstellung von kindgerechten Lollitests ab dem kommenden Montag, dem 24. Januar 2022, starten. Über den genauen Zeitpunkt würden die Einrichtungen rechtzeitig informiert.

Demnach besteht die Testpflicht für drei Tage in der Woche. Der Montag sei verpflichtend, die beiden anderen Tage würden durch die Kita festgelegt werden. Eltern müssen die Tests grundsätzlich selbst zu Hause vornehmen. Die Kitas können aber auch bestimmen, dass an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.

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Für die Tests sollen künftig "qualitätsgesicherte PoC-Antigen-Lolli-Tests zur Selbstanwendung" eingesetzt werden. Diese erhalten die Eltern von der jeweiligen Kita.

Für Kleinkinder seien diese Tests sehr gut geeignet und anwendungsfreundlicher als die bisher genutzten Nasenabstriche, heißt es von Experten. Wie ein Lolli müssen die Kinder den Teststab in den Mund stecken und ihn an der Mundschleimhaut umherkreisen lassen. Genaue Informationen zur Anwendung finden Eltern in einem YouTube-Tutorial sowie auf der Internetseite der Bildungsverwaltung unter: www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests.

Nach dem Test zu Hause müssen Eltern der Einrichtung schriftlich bestätigen, dass dieser negativ war. Muster für diese Bestätigung erhalten die Eltern von der Kita. Bei einem positiven Test muss umgehend die Kitaleitung informiert werden. Eltern sollten sich mit ihrem Kind in Isolation begeben und einen PCR-Test durchführen lassen.

 Nicht getestete Kinder dürfen nicht in die Kita

Ziel sei es, dass die Kitas trotz "aktuell hoher Infektionszahlen und der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante weiterhin geöffnet bleiben können", sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD). Mit dem Einsatz der Lollitests wolle die Bildungsverwaltung die Verbreitung des Coronavirus eindämmen und allen Kindern, Eltern und Beschäftigten einen geregelten Kita-Betrieb mit einem hohen Maß an Sicherheit ermöglichen. Abgesehen davon ruft die Bildungssenatorin weiterhin alle Beschäftigten in Kindertagesstätten dazu auf, "sich impfen zu lassen".

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Mit Inkrafttreten der Testpflicht gelte für ungetestete Kinder "grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot", heißt es weiter in dem Schreiben. Ausnahmen gelten für Kinder, die geimpft oder genesen seien sowie für Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht getestet werden könnten.

Unabhängig davon, bleiben die Regelungen zur Testung von Beschäftigten bestehen. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt.

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