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Luftballons mit dem Logo der AfD.

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Vom Verfassungsschutz beobachtet: AfD Brandenburg klagt gegen Bewertung als „Verdachtsfall“

Die Landtagsfraktion will gegen die Bezeichnung als „Verdachtsfall“ vorgehen. Der „regierungsgeleitete Verfassungsschutz“ beachte das Grundgesetz nicht.

Brandenburgs AfD-Landtagsfraktion will mit einer Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht dagegen vorgehen, dass sie vom Verfassungsschutz und der Landesregierung öffentlich als „Verdachtsfall“ bezeichnet werden darf. Am Dienstag reichte der Prozessbevollmächtigte der Fraktion, der an der Universität des Saarlandes lehrende Staatsrechtler Prof. Michael Elicker, nach eigenen Angaben einen entsprechenden Schriftsatz beim höchsten Gericht des Landes Brandenburg ein.

Die Klage richtet sich gegen das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen informiert, soweit „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen.“

Elicker, der nach eigenen Angaben vor einiger Zeit in die AfD eintrat und die Partei unter anderem im Streit um die gekürzte Landesliste zur Landtagswahl in Sachsen vertrat, sieht darin eine Umkehr des Verhältnisses von Regierung und Opposition.

Eigentlich würde die Opposition die Regierung kontrollieren, so Elicker. „Bei uns scheint es gerade etwas anders zu sein.“ Der „regierungsgeleitete Verfassungsschutz“ schlage über die Stränge und beachte die klare Kompetenzzuweisung aus Artikel 21 des Grundgesetzes nicht.

Demnach sei es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, Parteien zu sanktionieren. „Die Regierung ist auf ein bloßes Antragsrecht beschränkt“, sagte Elicker. Sie dürfte sich nicht „in marktschreierischer Weise“ hinstellen, um der Öffentlichkeit zu sagen, dass Bürger eine Partei nicht wählen könnten.

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„Wir erhoffen uns, dass diese Regel nicht zulässig ist und es nicht zulässig ist, eine Partei mit dem Stigma „ist ein Verdachtsfall“ oder „ist verfassungsfeindlich“ öffentlich herunterzumachen“, sagte der Fraktionsvorsitzende der AfD im Potsdamer Landtag, Hans-Christoph Berndt.

Später werde man auch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorgehen. Die aktuelle Klage sei „ein Element dessen, dass wir uns dagegen wehren.“ Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte im Sommer die Einstufung der Brandenburger AfD als „Beobachtungsobjekt im Status des Verdachtsfalls“ bekanntgegeben. Der von Berndt geleitete Verein „Zukunft Heimat“ wird dagegen als „erwiesene rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Berndt selbst wurde von Verfassungsschutzchef Jörg Müller als „erwiesener Rechtsextremist“ bezeichnet.

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