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Gerog Friedrich von Preußen, Familien-Oberhaupt der Hohenzollern 

© Ottmar Winter PNN

Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“: Prinz von Preußen verliert am Landgericht gegen Brandenburgs Linke

Nach dem Streit um Forderungen der Hohenzollern ging der Prinz von Preußen gegen die Linke vor. Nun scheiterte er erstmals vor dem Berliner Landgericht.

Niederlage für die Hohenzollern: Das Landgericht Berlin hat Abmahnbegehren von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen die Brandenburger Linke und deren Vorsitzende Anja Mayer im Zusammenhang mit der früheren Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ abgeschmettert, und zwar im Hauptsacheverfahren.

„Die Klagen wurden abgewiesen“, bestätigte Justizsprecherin Julia Önel dem Tagesspiegel. Der Ausgang ist ein Novum, weil das Landgericht bisher in über achtzig Verfahren gegen Medien, Journalisten, Politiker und auch Historiker, die sich in der Debatte um Vermögensforderungen der Hohenzollern geäußert hatten, fast ausnahmslos zu Gunsten der Adelsfamilie geurteilt hat. 

Wurde ein Wohnrecht in Cecilienhof gefordert - und ab wann davon abgerückt?  

So hatte das Landgericht einem Unterlassungsbegehren gegen den Berliner Grünen-Abgeordneten Daniel Wesener, dem nun designierten Finanzsenator, stattgegeben, was in zweiter Instanz das Kammergericht kassierte. Bei den Linke-Verfahren ging es um die kurz vor der Landtagswahl im August 2019 gestartete Volksinitiative, in deren Text von einer Forderung der Hohenzollern nach einem Wohnrecht im Schloss Cecilienhof die Rede war.

Tatsächlich hatten die Hohenzollern dieses Ansinnen vorher in einem Vertragsentwurf für Vergleichsverhandlungen mit der öffentlichen Hand hineinformuliert, den der Tagesspiegel und der Spiegel im Juli 2019 publik machten. Wie berichtet ging es um tausende Kunstschätze in Museen und weitere Forderungen. 

Im Zuge der allgemeinen Empörung hatte Georg Friedrich Prinz von Preußen klargestellt, dass er kein Wohnrecht will.  Strittig in diesem (und anderen) Verfahren war, wann die Hohenzollern die Wohnrechtsfrage eindeutig fallengelassen haben. Der Argumentation des Anwalts der Hohenzollern, dass dies bereits bei einem Treffen mit der öffentlicher Hand am 24.7.2019, am Tisch auch Vertreter des Bundes, Berlins und Brandenburgs  – also vor der Linke-Volksinitiative – geschehen sein soll, folgte das Landgericht nicht. 

Um die Auseinandersetzung hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Bundesverfassungsverfassungsgericht eine einstweillige Verfügung des Landgerichtes gegen die Linke kassierte, worauf die Hohenzollernseite die Eilanträge fallen ließ. Am Hauptsacheverfahren, in dem das Landgericht nun urteilte, hatte das "Haus Hohenzollern" ungeachtet dessen jedoch festgehalten. 

Linke: "An dieser Stelle sollte die Auseinandersetzung enden."  

"Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass wir in der Begründung zu unserer Volksinitiative seinerzeit korrekt informiert haben", reagierte Brandenburgs Linke-Chefin Anja Mayer auf das Urteil. "Wir bedauern, dass Herr Prinz von Preußen, nachdem er bereits seine Eilanträge zurückgenommen hat, ein Klageverfahren für erforderlich gehalten hat." Und weiter: "An dieser Stelle sollte die Auseinandersetzung enden, aber das muss nun Herr Prinz von Preußen entscheiden." 

Hintergrund dieser Verfahren: Wie berichtet, fordert der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Entschädigungen für in der Sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien sowie deren Inventar. Beides ist nach deutscher Gesetzeslage ausgeschlossen, wenn der frühere Kronprinz nachweislich dem NS-Regime Vorschub leistete, worüber nun das Verwaltungsgericht Potsdam entscheiden soll.

Dort ist eine Klage der Hohenzollern gegen einen Bescheid des Landes Brandenburgs anhängig, mit dem - begründet mit der Vorschubrolle des Kronprinzen für die NS-Diktatur - eine 1,4-Millionen-Entschädigung abgelehnt worden war.  

Georg Friedrich von Preußen: "Ich habe Vertrauen in die künftige Bundesregierung" 

Parallel zu diesen Forderungen erhebt Georg Friedrich Prinz von Preußen weitere Ansprüche auf tausende Kunstwerke in Museen der Hauptstadtregion, signalisiert aber zugleich Interesse an einer gütlichen Einigung mit der öffentlichen Hand, an einer Neuauflage von Vergleichsverhandlungen, die nach den Enthüllungen von Tagesspiegel und "Spiegel" im Jahr 2019 auf Eis gelegt worden sind.  

So sagte er erst Anfang Dezember in einem KNA-Interview auf die Frage, wann er mit einer Entscheidung rechne: "Ich habe ja tatsächlich die Motivation, lange durchzuhalten. 2061 könnte ich meinen 85. Geburtstag, meine Goldene Hochzeit und 1.000 Jahre Hohenzollern feiern. Spätestens dann wäre es schön, wenn ich das ein oder andere Thema meinem Sohn übergeben könnte". Und weiter: "Aber im Ernst: Ich habe großes Vertrauen in die künftige Bundesregierung, dass es zu Gesprächen kommt, die wieder Bewegung in die Angelegenheit bringen." 

Die Chancen dafür dürften weiter gesunken sein, da im Bund mit der neuen Ampel-Regierung jetzt nicht mehr Monika Grütters (CDU), sondern die Grüne Claudia Roth Kulturstaatsministerin ist - und in Berlin mit der Neuauflage des Bündnisses aus SPD, Grünen und Linken die Grünen stärker geworden sind, und nun just der Kultur- und Finanzexperte Daniel Wesener Finanzsenator werden soll, gegen den sie - am Ende erfolglos - juristisch vorgingen.

In Brandenburg schließt Kulturministerin Manja Schüle (SPD) Verhandlungen aus, solange noch Verfahren der Hohenzollern gegen Wissenschaftler und Medien laufen.

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