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Vor einem Jahr reichte die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen 77.000 Unterschriften ein.

© Gregor Fischer/dpa

Volksbegehren zur Deutschen Wohnen: Berliner stimmen im kommenden Jahr über Enteignungen ab

Seit einem Jahr streiten der Senat und die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, ob die Forderungen zulässig sind. Nun ist ein Kompromiss gefunden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Dem Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen" steht offenbar nichts mehr im Weg. Die Initiative hat sich mit der Senatsverwaltung für Inneres nach langem politischen und juristischen Streit auf einen Abstimmungstext geeinigt. "Die Berliner werden im kommenden Jahr darüber abstimmen, ob große profitorientierte Immobiliengesellschaften nach Artikel 15 des Grundgesetzes vergesellschaftet werden sollen", kündigte der Sprecher der Initiative, Rouzbeh Taheri am Mittwoch an.

Er geht davon aus, dass sich eine Mehrheit der Berliner Bevölkerung für diese weitreichende Forderung aussprechen wird. Bei dem Volksbegehren steht allerdings kein bindender Gesetzentwurf zur Abstimmung, sondern ein "sonstiger Beschluss", wie es im Berliner Abstimmungsgesetz heißt. Sollte die Initiative letztlich erfolgreich sein, kann sie den Senat damit politisch unter Druck setzen, aber nicht zur Enteignung von Immobilienkonzernen zwingen.

"Wir wollen uns nicht in juristischem Fingerhakeln verlieren", begründete die Sprecherin der Initiative, Ingrid Hoffmann, die Bereitschaft zum Kompromiss. Man einigte sich mit der Innenbehörde auf folgende Formulierung im Abstimmungstext: "Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zweck der Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz erforderlich sind".

Dies solle für Immobilien in Berlin und für Grundstücke gelten, auf denen sie errichtet sind. Dies gelte auch für Wohnungen, die durch einen Eigentümer "in einem Umfang gehalten werden, der als vergesellschaftungsreif definiert wird".

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Volksentscheid könnte im Sommer 2021 stattfinden

Sollte dies bei einer Volksabstimmung eine Mehrheit finden, so Taheri, werde sich der Senat nicht einfach darüber hinwegsetzen können. "Der heutige Tag ist ein wichtiger Schritt in einer Stadt, in der das Recht auf Wohnen an oberster Stelle steht", ergänzte Sprecherin Hoffmann.

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Der Initiative sei von der Innenverwaltung zugesichert worden, dass die senatsinterne Rechtsprüfung unmittelbar nach der vereinbarten Änderung des Textes abgeschlossen werde. Diese juristische Prüfung hatte sich über ein Jahr hingezogen. Im Juni 2019 hatte die Initiative für ihr Enteignungsbegehren etwa 77.000 Unterschriften gesammelt, notwendig wären 20.000 gültige Unterschriften. Nach Abschluss der Rechtsprüfung durch den Senat kann die zweite Stufe des Volksbegehrens starten.

Es sind aber Fristen zu beachten: Zunächst hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um zum Antrag Stellung zu nehmen. Wenn das Parlament die Forderungen der Initiative nicht im Kern übernimmt, findet ein Volksbegehren statt. Innerhalb von vier Monaten müssen 7 Prozent der wahlberechtigten Berliner die Forderungen auf Enteignung unterstützen. Im Erfolgsfall findet binnen weiterer vier Monate ein Volksentscheid statt - also frühestens im Sommer 2021.

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