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Wohnungsunternehmen versuchen deutsches Steuerrecht zu umgehen und Gewinne in Länder mit geringem Steuersatz zu verlagern.

© Wolfgang Kumm/dpa

Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Mehr Berliner Firmen betroffen als erwartet

Wer mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzt, soll der Initiative zufolge enteignet werden. 250.000 Wohnungen wären wohl betroffen.

Wie viele Unternehmen betrifft das im April gestartete Volksbegehren „Deutsche Wohnen & CO enteignen“? Die Zahl ist möglicherweise größer als bislang bekannt.

Eine am Montag von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlichte Studie zum Berliner Wohnungsmarkt zählt neben den bereits bekannten Unternehmen auch die Pears Property sowie zwei weitere Unternehmen zur Liste der Firmen, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen.

Oberhalb dieser Grenze sollten Unternehmen den Initiatoren des Volksbegehrens zufolge enteignet werden. Insgesamt könnten davon bis zu 250.000 Wohnungen in der Stadt betroffen sein.

Neu in der Liste sind neben der einer britischen Milliardärsfamilie gehörenden Pears Property auch die Firmen IMW Immobilien SE/Gropiuswohnen und die DVI. Beide zusammen besitzen laut den Autoren der Studie mindestens 8000 Wohnungen in Berlin. Die Strukturen wirken ähnlich verschlungen wie die der Pears Property, über die Tagesspiegel und Correctiv am vergangenen Wochenende ausführlich berichtet hatten.

Ihr wird vorgeworfen, auf diesem Wege deutsches Steuerrecht umgehen zu wollen und Gewinne in Länder zu verlagern, in denen viel niedrigere Steuern anfallen. Durch die Studie dürften sich die beiden Abgeordnetenhausmitglieder Katrin Schmidberger (Grüne) und Katalin Gennburg (Linke) bestätigt fühlen.

Sie hatten im Gespräch mit dem Tagesspiegel erklärt, komplizierte Geflechte wie jenes der Pears Property gebe es mehrere in der Stadt. Sie zu entdecken und steuerlich zu belangen sei Aufgabe der Senatsverwaltung für Finanzen und der Finanzämter. Deren Kapazitäten würden jedoch nicht ausreichen, um die komplexen Strukturen zu durchdringen.

Forderung nach Transparenzregister

Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse wurde die Forderung nach einem Transparenzregister laut. Darin sollen Eigentümer von Wohnungen und Immobilien grundsätzlich als natürliche Personen registriert werden und so ansprechbar sein. Eine entsprechende Initiative der Koalitionsfraktionen ist geplant, in der Senatsverwaltung für Justiz ist sie bereits geprüft worden.

Ebenfalls am Montag hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, eine Rechtsgrundlage, aufgrund der ermittelt werden könnte, ob und gegebenenfalls wie der Grundbucheigentümer in Konzernstrukturen eingeflochten ist und wem die betreffende Immobilie tatsächlich wirtschaftlich gehöre, gebe es derzeit nicht.

Die Berliner Bundestagsabgeordnete Lisa Paus (Grüne) hatte gefordert, jedes Unternehmen solle sich in das deutsche Transparenzregister eintragen – „egal ob mit Sitz in Deutschland oder im Ausland“. Ohne Transparenz dürfe es im Immobiliensektor keinen Kauf geben, forderte die Haushaltsexpertin ihrer Fraktion.

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