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Ein klares Nein erteilte Innensenator Geisel (SPD) einer Initiative für mehr Videoüberwachung. Das Thema ist er damit nicht los.

© dpa

Videoüberwachung in Berlin: Beim Thema Sicherheit wird's für Rot-Rot-Grün heikel

Statt eine breite Debatte zur Videoüberwachung zu führen, macht Innensenator Geisel ein Volksbegehren dazu einfach platt. Einen Gefallen tut Rot-Rot-Grün sich damit nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Werner van Bebber

Es hat schon was von Furcht vor den Bürgern, wie sich der Berliner Senat einer Diskussion über Videoüberwachung entzieht. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hält das Volksbegehren, das von seinem Parteifreund Heinz Buschkowsky und vom ehemaligen Justizsenator Thomas Heilmann im April 2017 auf den Weg gebracht worden ist, für „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Geisel und die Chefinnen und Chefs der rot-rot-grünen Koalition riskieren nicht mal einen Streit im Abgeordnetenhaus.

Dort wäre eigentlich eine Debatte fällig, nachdem Buschkowsky, Heilmann und ihre Unterstützer weit über 20 000 Unterschriften für ihre Initiative vorgelegt hatten. Besser nicht, denken sie in der Koalition – eine solche Debatte würde nämlich zeigen, wie die groß die Gegensätze in diesem Bündnis sind: Linke und Grüne sind aus Prinzip und Überzeugung gegen mehr Videoüberwachung, die SPD ist aber in Teilen dafür. Es sind jene Teile, für die Fraktionschef Raed Saleh spricht, wenn er immer mal wieder fordert, dass seine Partei sich mehr um das kümmern müsse, was „den Leuten“ wichtig ist und ihnen Sorgen macht: die Sicherheit im öffentlichen Raum zum Beispiel.

Die Verkehrsbetriebe machen gute Erfahrungen mit Videokameras

Mit der Koalition ist es wie in vielen Familien: Um des lieben Friedens Willen spricht man über Konflikte nicht. Saleh hat ja Recht, wenn er Sicherheit und Ordnung thematisiert und sich fragt, womit die SPD mögliche Wähler überhaupt noch erreicht. Umfragen ergeben fast nach Belieben große Mehrheiten für die Überwachung des öffentlichen Raum zumindest dort, wo er „kriminalitätsbelastet“ ist – sprich: in Zahlen und Statistiken gemessen gefährlich.

Die Erfahrungen der Verkehrsbetriebe mit Videoüberwachung zeigen, dass die Kameras Verbrechen zwar nicht verhindern, aber immer wieder zur Festnahme von Tatverdächtigen führen. Um genau das geht es auch, wenn
Polizisten und womöglich künftig auch Feuerwehrleute mit Körperkameras ausgestattet werden, was eben die Innenverwaltung unter Geisels Führung seit Neuestem vorbereitet. Womöglich wirken die Body-Cams sogar noch stärker präventiv als die an Bahnhöfen, das wird die Praxis zeigen. Nach Angriffen auf Polizisten oder Sanitäter steht dann jedenfalls nicht mehr nur Aussage gegen Aussage.

Geisel und die rot-rot-grüne Koalition tun sich keinen Gefallen mit dem Versuch, das Volksbegehren platt zu machen. Initiator Heilmann sagte am Mittwoch, der Streit vor dem Verfassungsgericht über das geplante Volksgesetz sei „nicht zu verhindern“. Heißt: Das Thema bleibt. Und jeder Fahndungserfolg nach Straftaten in Bahnhöfen wird jene bestätigen, die Videoüberwachung für erträglicher halten als Messerattacken.

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