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Spätis bleiben Sonntags weiterhin geschlossen.

© imago/Olaf Selchow

Update

Verwaltungsgericht Berlin bekräftigt Verbot: Sonntagsöffnung von Spätis bleibt illegal

Der letzte Wochentag soll in der Hauptstadt weiterhin ein einkaufsfreier Tag bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt bestätigt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner „Spätis“ müssen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Von diesem Verbot sind nur Läden befreit, die für den touristischen Bedarf Souvenirs oder Lebens- und Genussmittel „zum sofortigen Verzehr“ anbieten. Mit diesem Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, bestätigte das Landesverwaltungsgericht die geltende Rechtslage . Geklagt hatte die Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäfts am Kaiserdamm in Charlottenburg, die 2016 an mehreren Sonntagen geöffnet hatte und neben Berlin-Artikeln, Postkarten und Erfrischungsgetränken auch Spirituosen, Milch, Toastbrot, Zucker, Honig und Kaffee in großen Packungen anbot.

Das Bezirksamt hatte der Ladenbesitzerin die Sonntagsöffnung untersagt und ein Zwangsgeld von 1500 Euro angedroht. Das Verwaltungsgericht gab dem Bezirk jetzt recht. Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz müssten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Dies gelte auch dann, wenn ein Laden neben anderen Waren "touristentypische Souvenirs" anbiete. Gegen das Urteil ist die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zulässig. Ob die Ladeninhaberin in die nächste Instanz geht, blieb am Mittwoch offen.

Die politischen Reaktionen auf das Urteil fielen sehr unterschiedlich, aber nicht überraschend aus. Die FDP forderte eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, die gesetzliche Lage müsse dringend geändert werden, so der FDP-Abgeordnete Florian Swyter. Besonders die vielen inhabergeführten Spätverkaufsstellen in den Berliner Kiezen litten unter der Wettbewerbsverzerrung durch die geltenden Vorschriften. Eine legale Sonn- und Feiertagsöffnung für „Spätis“ würde diese Händlergruppe von unnötiger Bürokratie entlasten, meinen die Liberalen.

Der CDU-Wirtschaftspolitiker Christian Gräff formulierte vorsichtiger, obwohl er persönlich die Ansicht vertritt: „Das Urteil ist nicht lebensnah.“ Man müsse sich das Ladenschlussgesetz noch einmal anschauen und an die Realitäten anpassen. Gräff verwies aber darauf, dass es in dieser Frage in der CDU-Fraktion unterschiedliche Meinungen gäbe. In der Partei mit dem großen „C“ legen viele Mitglieder Wert auf die grundgesetzlich garantierte Sonntagsruhe. Ähnlich vorsichtig argumentiert die AfD. „Die Frage ist, was mehr wiegt: der Erhalt des traditionellen Sonntags oder eine Anpassung der Gesetze an neue Entwicklungen“, sagte der AfD-Wirtschaftspolitiker Christian Buchholz. „Damit müssen wir uns ernsthaft auseinandersetzen.“

Auch Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) reagierte ambivalent: „Das aktuelle Urteil bleibt bei der restriktiven Linie der aktuellen Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung.“ Berlin habe das bundesweit liberalste Ladenöffnungsgesetz, „allerdings sollte es auch in der Umsetzung liberal gehandhabt werden“. Die Senatorin bewegt sich damit im Meinungsspektrum der Grünen, für die die „Spätis“ seit jeher ein unverzichtbarer Bestandteil der Kiezkultur in Berlin sind.

Dagegen begrüßte die Koalitionspartnerin und Linken-Landesvorsitzende Katina Schubert das Gerichtsurteil uneingeschränkt. Damit werde die geltende Gesetzeslage voll bestätigt, sagte sie dem Tagesspiegel. Eine Besserstellung für die „Spätis“ gegenüber dem restlichen Einzelhandel sei nicht nachvollziehbar. Das Berliner Ladenschlussgesetz sei liberal genug. „Mit 6 mal 24 Stunden erlaubter Ladenöffnung pro Woche sind doch alle gut bedient“, so Schubert. Die Berliner Sozialdemokraten vertreten denselben Standpunkt. Das ist kein Zufall, denn das Berliner Ladenschlussgesetz in dieser Fassung war im November 2006 von einer rot-roten Koalition beschlossen worden.

Anders als geplant werden die Geschäfte des Berliner Einzelhandels an drei Sonntagen im zweiten Halbjahr geschlossen bleiben – obgleich der Senat für diese Tage Ausnahmegenehmigungen erteilt hatte. Betroffen sind der 21. Juli, an dem zeitgleich das Lesbisch-schwule Stadtfest stattfindet, der 4. August zur Veranstaltung „Die Finals – Berlin 2019“ sowie der 8. September zur Internationalen Funkausstellung Berlin (IFA). Die Senatsverwaltung für Arbeit hatte die Öffnung mit Verweis darauf genehmigt, dass es sich jeweils um große Ereignisse und Veranstaltungen handele, die wegen ihrer Bedeutung für die gesamte Stadt eine Geschäftsöffnung erforderlich machten. Das Verwaltungsgericht hat stattdessen der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi stattgegeben.

Allein der Umstand, dass die Senatsverwaltung einem Ereignis stadtweite Bedeutung beimesse, reiche für ein öffentliches Interesse an einer ausnahmsweisen Ladenöffnung am Sonntag nicht aus, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Erforderlich sei aus verfassungsrechtlichen Gründen vielmehr, dass die Veranstaltung selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehe. Dies sei hier aber nicht der Fall, urteilten die Berliner Richter. Die Arbeitsverwaltung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung geht.

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