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Auf der Parkbank in der Sonne sitzen – wie diese Frau in Kreuzberg – ist nun wieder erlaubt.

© Britta Pedersen/dpa

Update

Verstöße gegen Corona-Regeln werden teuer: „Erholungsphasen“ auf Berliner Parkbänken sind jetzt ausdrücklich erlaubt

Der Senat lobt das vorbildliche Verhalten der Berliner und sieht von schärferen Maßnahmen ab. Wer aber gegen geltende Regeln verstößt, muss kräftig zahlen.

Von Sabine Beikler

Die Berliner Parkanlagen und größeren Plätze der Stadt bleiben geöffnet. Bei „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, die weiter als berechtigte Gründe zum Verlassen der Wohnung gelten, ist es jetzt auch ausdrücklich erlaubt, „Erholungsphasen“ einzulegen – „auf fest installierten Sitzgelegenheiten“ und bei Wahrung des Mindestabstands von 1,50 Metern. 

Sich auf Decken in Parks zu legen, ist auch zulässig, solange ein Mindestabstand von fünf Metern zu Nachbarn eingehalten wird. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können aber Zugangsbestimmungen für Parks ausgesprochen werden.

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Der rot-rot-grüne Senat hat am Donnerstagabend in einer außerordentlichen Sitzung ein Gesamtpaket mit der in der Koalition unstrittigen Verlängerung der Kontakteinschränkungen bis 19. April verabschiedet. 

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Dazu gehört ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die vorgeschriebenen Kontaktverbote. Wer im Freien den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhält, muss mit einem Bußgeld zwischen 25 und 500 Euro rechnen.

Wer gegen das Gebot verstößt, sich in der eigenen Wohnung aufzuhalten, kann mit einem Bußgeld zwischen zehn und 100 Euro belangt werden, wenn er nicht zum Einkaufen, zur Arbeit, zum Arzt oder zur Bewegung an der frischen Luft unterwegs ist. 

Wer in Gruppen ab drei Personen, die nicht zur Familie gehören, unterwegs ist, muss zwischen 25 und 250 Euro zahlen. Bei Nichteinhaltung einer angeordneten häuslichen Quarantäne werden Bußgelder zwischen 250 und 2500 Euro fällig.

Eine Ausweispflicht wird es in Berlin nicht mehr geben – sie wurde aus der Verordnung gestrichen. Wer Veranstaltungen durchführt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2500 Euro rechnen, auch Teilnehmer von Veranstaltungen werden zur Kasse gebeten – mit Bußgeldern zwischen 25 und 500 Euro.

Wer ein Geschäft betreibt, das nicht zu den explizit erklärten Ausnahmen zählt, muss mit einer Strafe zwischen 1000 und 10.000 Euro rechnen.

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Das gilt auch für die Öffnung von gastronomischen Betrieben, Schwimmhallen und Saunen. Wer Touristen beherbergt, wird ebenfalls mit 1000 bis 10.000 Euro zur Kasse gebeten. Prüfungen an den Hochschulen dürfen durchgeführt werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten wird.

Müller lobte die Berliner

Innensenator Andreas Geisel (SPD) lehnte im Abgeordnetenhaus den Appell der Gewerkschaft der Polizei ab, Parks und Plätze temporär zu schließen: „Natürlich ist das angekündigte schöne Wetter eine Herausforderung. Aber die Berliner haben sich bisher verantwortungsvoll verhalten. Wir können die Verordnungen nicht ständig weiter verschärfen“, sagte er. 

Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) lobte: „Wir sehen alle, dass es eine hohe Akzeptanz gibt. Das ist gut“, sagte er im Parlament. Die Infektionsgeschwindigkeit verliefe so, dass die medizinischen Einrichtungen Schritt halten könnten. „Wir sind aber noch längst nicht über den Berg.“ Es werde daher „keinerlei Rücknahme“ der bis 19. April geltenden Ausgangsbeschränkungen geben.

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