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Anmelden ist Bürgerpflicht. Jetzt wird auch der Vermieter zum Mitmachen verpflichtet.

© Thilo Rückeis

Verschärftes Melderecht: Der Vermieter muss künftig die Adresse bestätigen

Ein neues Bundesgesetz soll verhindern, dass Betrüger Scheinadressen angeben. Die Regelung gilt ab dem 1. November.

Auf das Melderegister ist kein Verlass mehr. Das wurde spätestens 2013 deutlich, als sich bei einer Zählung rund 180 000 amtlich registrierte Berliner in Luft auflösten. Auch die Polizei beklagt seit langem, dass ihre kriminellen Kunden häufig nicht dort wohnen, wo sie gemeldet sind. Ab November soll es nun deutlich schwieriger werden, sich eine Scheinadresse zuzulegen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist tritt das neue bundesweit gültige Meldegesetz in Kraft.

Mieter und Vermieter unterstützen die Neuregelung

Die wichtigste Neuerung: Wer sich anmeldet, muss künftig eine Einzugsbestätigung seines Vermieters vorlegen und genaue Angaben machen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen. Die Senatsverwaltung für Inneres begrüßte die neue Regelung. „Dies wird kriminelle Scheinanmeldungen erschweren“, sagte ein Sprecher. Mieterverein und Vermieterverbände befürchten zwar einen Mehraufwand, sehen aber auch die Vorteile des neuen Gesetzes. Bisher ist es relativ einfach sich anzumelden. Persönliches Erscheinen und ein Pass oder Personalausweis reichen aus. Ein Mietvertrag muss nicht vorgelegt werden.

Tausende Karteileichen im Melderegister

Diese laxe Regelung gilt seit 2002. Damals sollte das Meldeverfahren entbürokratisiert werden. Doch gleichzeitig wurde der Missbrauch erleichtert: Kreditkartenbetrüger hängten einen zusätzlichen Briefkasten ins Haus und konnten unter falscher Adresse einkaufen. Eltern zogen zum Schein ins Einzugsgebiet ihrer Wunschschule um. Die meisten Karteileichen im Melderegister sind jedoch entstanden, weil sich viele Berliner beim Verlassen der Stadt nicht abmelden.

Abmelden muss sich nur, wer ins Ausland geht

Daran wird auch das neue Meldegesetz nichts ändern. Nur wer ins Ausland zieht, muss sich überhaupt abmelden. Da zur formellen Abmeldung – genau wie bei der Anmeldung – künftig eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen ist, werden in der Praxis eher noch weniger Ausreisende ihrer Pflicht nachkommen.

Unangenehm könnte es künftig für Mieter werden, die ihre Wohnung ohne Wissen des Vermieters untervermieten – etwa als Ferienwohnung für Touristen. Der Vermieter hat Anspruch auf eine Registerauskunft, soweit es seine Wohnung betrifft. Dies könne ungenehmigten Untervermietungen einen „wirksamen Riegel“ vorschieben, sagt Maren Kern, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Für die ohnehin schon überlasteten Bürgerämter dürfte einiges an Mehrarbeit zukommen, die Ämter seien aber vorbereitet, versicherte die Innenverwaltung.

Auskunftssperre für Flüchtlingsheime

Weiterhin gelte die Pflicht, sich innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Weil freie Termine in den Bürgerämtern oft erst nach Monaten zu haben sind, werde das Datum der Terminvergabe als Nachweis akzeptiert. Das neue Meldegesetz umfasst insgesamt 20 Seiten. Viele Paragrafen befassen sich mit dem Schutz persönlicher Daten auf der einen und ihrer Weitergabe an Behörden oder die Presse auf der anderen Seite. Automatische Auskunftssperren gibt es für Gefängnisinsassen sowie Bewohner von Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und von Flüchtlingsheimen.

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