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"Ungeimpft" steht auf einem nachgebildeten "Judenstern" am Arm eines Mannes auf einer Demonstration.

© Boris Roessler/dpa

Verharmlosung der Shoa bei Corona-Demos: „Ungeimpft“ – Berliner Polizei geht gegen Tragen des „Judensterns“ bei Protesten vor

Immer wieder tragen Demonstranten gelbe Sterne mit der Inschrift „ungeimpft“ und verharmlosen damit den Holocaust. Das wird nun als Straftat gewertet.

Die Polizei Berlin wird jetzt einschreiten, wenn bei Corona-Demonstrationen der vom NS-Regime eingeführte „Judenstern“ getragen und damit die Shoa verharmlost wird. Dazu ist am Montag im Intranet der Behörde eine Handlungsanweisung des Antisemitismusbeauftragten der Polizei veröffentlicht worden. Das bestätigte eine Sprecherin der Polizei Berlin, zunächst hatte die B.Z. berichtet.

Nicht selten tragen Gegner der Corona-Maßnahmen und Querdenker den von den Nazis als Zwangskennzeichen eingeführten gelben Judenstern an ihrer Kleidung, darauf die Inschrift „ungeimpft“. Damit protestieren sie gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – obwohl es noch keine allgemeine Impfpflicht gibt. Zugleich stellen sie sich damit auf eine Stufe mit den Jüdinnen und Juden – und der Shoa.

Das soll die Polizei nun nicht mehr hinnehmen, vielmehr wird derlei nun als Straftat gewertet. „Beim Verwenden adaptierter ‚Judensterne‘ bei Versammlungen ist nunmehr grundsätzlich von einer Störung des öffentlichen Friedens (…) auszugehen.“ Polizisten sollen nun das Zeigen dieser Zeichen bei Demonstrationen und in der Öffentlichkeit „grundsätzlich gefahrenabwehrend zur Verhinderung der Fortsetzung“ unterbinden.

Vor Beginn von Versammlungen können Beschränkungen erlassen und das Tragen untersagt werden. Beamten müssen die „Judensterne“ sicherstellen. Zudem soll der Einsatz für die Beweislage umfassend dokumentiert werden. Vorsorglich wird in der internen Anweisung aber darauf aufmerksam gemacht, dass in der Öffentlichkeit getragene blau-weiße Davidsterne als religiöse Zeichen natürlich nicht strafbar ist.

56-Jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

Wie kam es zu dem Umdenken in Polizei und Justiz? Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zunächst ihre Rechtsauffassung geändert. Grundlage ist ein im Oktober rechtskräftig gewordenes Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Es hatte Ende September einen 56-Jährigen wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Mann hatte zuvor bei Facebook einen Post verbreitet, darauf zu sehen war der gelbe Stern mit der Aufschrift „ungeimpft“ – unter der Überschrift "Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen".

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte damals mit: „Dieses Symbol vergleicht Nichtgeimpfte mit den verfolgten Juden in der Zeit des Nationalsozialismus.“ Dieses „in der Querdenkerszene“ verbreitete Symbol verharmlose den Holocaust und sei strafbar. Zudem erteilte die Senatsinnenverwaltung kurz vor Weihnachten eine Weisung. Nun soll die Polizei derlei „Ungeimpft“-Symbole mit Judenstern nicht mehr dulden.

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Auch andere Vergleiche mit der Verfolgung der Juden und der Shoa werden nun als strafbar eingestuft: Das sei als „sekundärer Antisemitismus“ zu werten – „alles, was mit der Verharmlosung des Holocaust in Verbindung gebracht werden könnte“, heißt es in der internen Anweisung.

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