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Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben - nun wird der Prozess neu geführt.

© Jens Kalaene/dpa

Verhandlung vor Berliner Landgericht: Mord vor 33 Jahren – DNA-Spur soll mutmaßlichen Täter überführen

Jahre nach dem Tod einer jungen Mutter wird ein Mann wegen Mordes verurteilt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss aber vor dem Berliner Landgericht neu verhandelt werden.

Der zweijährige Sohn von Annegret W. hatte alles mit ansehen müssen. Wie ein Mann seine Mutter angriff, einen Pullover um ihren Hals wickelte und sie würgte, schließlich mit einem Messer auf sie einstach. Viele Hinweise gingen nach dem gewaltsamen Tod der 30 Jahre alten Frau bei der Polizei ein. Doch die Ermittler tappten weiter im Dunkeln. 

Jahrzehnte später aber wurden am Tatort sichergestellte Spuren mit neuen Methoden überprüft. Sie führten zu Klaus R.. Er befindet sich inzwischen seit 663 Tagen in Untersuchungshaft. Ist er der Mörder der jungen Mutter?

Fast genau 32 Jahre nach dem Verbrechen in einer Neuköllner Wohnung wurde der 61-jährige R. im vergangenen Jahr des Mordes schuldig gesprochen. Das Landgericht verhänge gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Gewaltausbruch sei der Mord gewesen, „weil er es nicht einsah, den Sex nicht mehr unentgeltlich zu bekommen“, begründeten die Richter das Urteil im September 2019. Allerdings hielt es der rechtlichen Nachprüfung nicht stand: Auf Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung auf und ordnete nun einen neuen Prozess an. 

Dabei dreht sich alles um eine DNA-Mischspur, die an einem Damenpullover sichergestellt worden ist. Sie stammt von Klaus R.. Der zur Tatzeit 29-Jährige und das Opfer kannten sich. R. will drei bis fünf Mal in der Wohnung der Frau gewesen sein. 

Die Frage ist: Wie und wann ist die Spur, die für die Richter im ersten Prozess ein Hauptindiz war, übertragen worden? Der BGH bemängelt, das Landgericht hätte näher ausführen müssen, weshalb es von einer „tatrelevanten Spur“ ausgeht. 

Der Mord geschah im September 1987

Annegret W. wurde am 18. September 1987 in ihrer Wohnung in Neukölln angegriffen und ermordet. Der Täter habe sich zwischen 10:30 Uhr und 13:15 Uhr Zutritt zur Wohnung verschafft, heißt es in der Anklage. Er habe die 30-Jährige vergewaltigen und berauben wollen. Er habe sie attackiert und auf das Bett gestoßen, den sexuellen Angriff jedoch plötzlich „aus einem unbekannten Grund“ abgebrochen. Aus Angst vor Entdeckung und einer Strafverfolgung habe er die dreifache Mutter getötet, so die Anklage.

Der Täter nahm einen Pullover und schlang ihn mehrfach um den Hals der Frau. Er habe die Enden fest zugezogen. Schließlich habe er aus der Küche ein Messer geholt und der 30-Jährigen fünf Mal in den Hals gestochen - die Tat geschah vor den Augen des zweijährigen Sohnes der Frau. Als sein sechsjähriger Bruder aus der Schule kam, fand seine Mutter tot in der Wohnung.

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Trotz intensiver Ermittlungen ergab sich 1987 zunächst keine heiße Spur. Der damals zweijährige Junge, der behutsam als Augenzeuge befragt wurde, sprach von einem „Onkel“, der die Tat begangen habe. Doch das Kind vermochte bei der Aufklärung des Verbrechens nicht zu helfen. Bruchstückhaft, seinem Alter entsprechend, habe er berichtet. Im März 1991 stellte die Mordkommission die Ermittlungen schließlich ein.

24 Jahre später führte eine DNA-Spur zum mutmaßlichen Täter 

24 Jahre vergingen, bis wieder Bewegung in den Fall kam: Die für die Bearbeitung ungeklärter Tötungsdelikte zuständige Dienststelle des Morddezernats im Landeskriminalamt rollte den Fall Annegret W. erneut auf. Man setzte auf den technischen Fortschritt bei der Auswertung von kleinsten Spuren vom Tatort. Die Nachricht von einem Treffer kam dann im November 2018.

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Die herausgefilterte DNA an der Kleidung der Getöteten führte in der zentralen Datenbank des Bundeskriminalamtes zum Profil von R., dessen genetischer Fingerabdruck nach mehreren Gewaltverbrechen aus den 80er Jahren eingespeist worden war. Die Vorstrafen sind inzwischen – entsprechend den Fristen – aus dem Bundeszentralregister gelöscht worden. 

Der erste mit DNA überführte Mörder in Deutschland ist R.s Bruder

Rund 32 Jahre ist es her, dass erstmals in Deutschland ein Mörder anhand von DNA-Spuren überführt wurde – dabei handelt es sich um einen Bruder von Klaus R., gegen den 1988 lebenslange Haft verhängt wurde.

Klaus R. hat den Tötungsvorwurf stets zurückgewiesen. Er habe Annegret W. bei einem Spaziergang kennengelernt, es sei zu einem „Techtelmechtel“ gekommen. Am Tattag sei er aber bei einer Feier gewesen, sagte er im ersten Prozess. 

Beim aktuellen Prozess schwieg der gelernte Maler. Einer der Verteidiger erklärte, es gebe mehrere Indizien, die nicht mit der Anklage übereinstimmen würden. So seien damals am Tatort frische Spermaspuren gesichert worden, die nicht vom Angeklagten stammten. „Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück“, so der Anwalt.

Ein Sohn der Getöteten saß als Nebenkläger mit im Saal. „Es kommt alles wieder hoch“, sagte er. Der Prozess, für den drei weitere Tage geplant sind, wird am 15. September fortgesetzt. 

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