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Proteste verschiedener Gegendemonstranten versammelten sich rund um den Parteitag der AfD.

© Annette Riedl/picture alliance/dpa

Verhältnismäßige Maßnahmen oder unnötige Eskalation?: Aktivisten verklagen Berliner Polizei wegen Einsatz bei Anti-AfD-Demo

Der Einsatz einer Hundertschaft bei einer linken Demo soll juristisch aufgearbeitet werden. Ein Verfahren könnte zum Präzedenzfall werden – und birgt Brisanz.

In denkbar unwirklicher Kulisse hält der Berliner Landesverband der Alternative für Deutschland im Juni 2021 seinen Landesparteitag ab. Weil Dutzende Veranstaltungsorte der Hauptstadt den Rechtspopulisten zuvor aus politischen Gründen absagten, weichen die Mitglieder der Partei auf eine Brache nach Marzahn aus.

In einem weißen Zelt auf einer Wiese im Stadtteil Biesdorf wählen die Delegierten an einem heißen Juni-Wochenende zwei Tage lang ihre Kandidaten für die damals anstehende Berlin-Wahl.

Begleitet wird der AfD-Landesparteitag von mehreren Protesten durch linke und zivilgesellschaftliche Bündnisse gegen die im Zelt konferierenden Rechten. Der damalige Einsatz der Berliner Polizei bei einer dieser Versammlungen ist nun Anlass für eine beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangene Klage.

Am Nachmittag des 6. Juni 2021 befinden sich noch etwa 30 bis 50 Demonstranten in Biesdorf, um friedlich in der Nähe des Parteitagsgeländes gegen die AfD zu demonstrieren, als es bei der Polizei einen Schichtwechsel gibt. Die zuvor eingesetzte 32. Hundertschaft der Berliner Polizei beendete ihren Dienst ohne nennenswerte Vorkommnisse und wurde durch einen Zug der 11. Hundertschaft ersetzt, die nun den Auftrag übernahm, den linken Gegenprotest zu begleiten.

Mit den neuen Beamten traf auch ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses vor Ort ein: SPD-Innenpolitiker Tom Schreiber hospitierte an diesem Sonntag bei der Hundertschaft, um sich ein Eindruck der Polizeiarbeit zu machen. Schreiber gilt in der linksradikalen Szene als Hassobjekt, immer wieder setzt er sich gegen das besetzte Haus in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain und die linksextreme Szene der Hauptstadt ein.

Ein Drittel der Demonstranten kurzfristig festgesetzt

Dennoch beschreibt der SPD-Politiker in einem später auf seinem Blog veröffentlichten Beitrag die Stimmung zunächst als „ruhig und friedlich“. Als schließlich einzelne Demonstranten auf Schreiber, der hinter den Absperrungen bei der Polizei steht, aufmerksam werden, wird der Innenexperte beleidigt und bepöbelt. Der Politiker entscheidet sich infolgedessen, die Beleidigungen zur Anzeige zu bringen.

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Was dann folgt, bezeichnet der Anwalt des Klägers, Peer Stolle, als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismäßigen körperlichen Zwang sowie dem Schubsen und Schlagen von unbeteiligten Versammlungsteilnehmern.“

Etwa ein Drittel der Versammlungsteilnehmer wird zumindest kurzfristig durch Einsatzkräfte festgesetzt, der Veranstalter sieht sich gezwungen, die Versammlung vorzeitig zu beenden, weil er nicht mehr für die Sicherheit seiner Teilnehmer garantieren kann.

Anwälte klagen 30 Minuten Einsatz als rechtswidrig an

Bei der beim Verwaltungsgericht eingereichten Klage, die dem Tagesspiegel vorliegt, handelt es sich um ein Novum. So klagen die Anwälte nicht einzelne Beamte, sondern den gesamten Polizeieinsatz am 6. Juni zwischen 14.50 Uhr und 15.20 Uhr als rechtswidrig an.

Dem Tagesspiegel liegen diverse Videoaufnahmen der betreffenden 30 Minuten vor, die zumindest ein fragwürdiges Verhalten einzelner Beamten zeigen. Mehrmals werden offenbar völlig unbeteiligte Demonstranten mit starkem körperlichen Zwang aus der Menge abgeführt. Dabei wurden die Festgenommen laut den Anwälten nicht über den Grund ihrer Festsetzung aufgeklärt, sondern sofort mit Gewalt vom Versammlungsgelände entfernt.

In einem Zelt auf einer Wiese in Biesdorf fand der AfD-Parteitag im vergangenen Sommer statt.
In einem Zelt auf einer Wiese in Biesdorf fand der AfD-Parteitag im vergangenen Sommer statt.

© Annette Riedl/picture alliance/dpa

Eine Identitätsfeststellung hätte jedoch durch das einfache Zeigen der Ausweise auch direkt vor Ort und Stelle durchgeführt werden können, argumentiert Anwalt Peer Stolle. Auf den Videoaufnahmen ist keine durch Demonstranten ausgehende Gewalt erkennbar, stattdessen soll ein Teilnehmer zu Boden gebracht und derart mit Faustschlägen traktiert worden sein, dass dieser anschließend im Krankenhaus ärztlich behandelt werden musste.

Während er abgeführt wurde und über Schmerzen durch die Griffe der Polizeikräfte klagte, soll er von einem Polizeibeamten mit den Worten: „Hör auf zu heulen, Mann!“ angebrüllt worden sein.

Zugführer fiel mehrfach wegen unverhältnismäßiger Gewalt auf

Besonders brisant: Zugführer der 11. Hundertschaft ist an diesem Tag ein Beamter, der bereits mehrfach wegen unverhältnismäßiger Gewalt auffiel. Der Mann mit der Rückennummer 11100 rammte im Rahmen einer Querdenken-Demonstration im September 2021 einem Demonstranten ein Knie ins Gesicht. Mehrere erfahrene Beamte berichteten damals dem Tagesspiegel, dass der Kniestoß „völlig unverhältnismäßig“ gewesen sei.

Es ist nicht der einzige Vorfall, der den Polizisten belastet. Im Oktober 2020 wird das von Linksalternativen besetzte Haus in der Liebigstraße 34 in Friedrichshain geräumt, der Zugführer mit der Nummer 11100 ist ebenfalls vor Ort. Abseits des eigentlichen Einsatzes soll der Polizist völlig unbegründet auf mehrere Freunde losgegangen sein, die zusammen Tischtennis gespielt haben, wie Zeugen damals dem Tagesspiegel berichteten.

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Der Beamte schubste einen der Männer vor sich her, schlug ihm ins Gesicht und brachte ihn zu Boden. Die Berliner Polizei ermittelte darauf intern. Auch beim Einsatz in Biesdorf ist der Mann in den Video immer wieder zu erkennen, in einer Szene stößt der Beamte offenbar eine Demonstrantin unbegründet und mit voller Wucht von sich weg.

Die Klage gegen den Polizeieinsatz könnte bei Erfolg zum Präzedenzfall werden, denn die Anwälte argumentieren auch mit dem neuen Berliner Versammlungsgesetz. In diesem ist eine sogenannte „Deeskalationspflicht“ für die Polizei bei Versammlungen festgeschrieben, diese wird jedoch nach Ansicht der Kläger in zu vielen Fällen von den Einsatzkräften ignoriert.

„Die Wirkung des Polizeieinsatzes ging weit über eine Identitätsfeststellung hinaus, er hatte durch die Art und Weise der Durchführung Auswirkungen auf die gesamte Versammlung“, ergänzt Rechtsanwältin Anna Gilsbach, die ebenfalls den Kläger vertritt.

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