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Das Berliner Sozialgericht hat entscheiden, dass auch die 2010 neu berechneten Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger zu niedrig sind.

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Update

Verfassungsgericht gefordert: Berliner Sozialgericht: Hartz-IV-Regelsätze sind zu niedrig

Das Berliner Sozialgericht bemängelt die 2011 neu berechneten Regelsätze für Hartz IV als zu niedrig und die Berechnung als willkürlich. Das hat Folgen - auch für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Nach einem Beschluss des Sozialgerichts sind die geltenden Hartz IV-Regelsätze in Höhe von 337 Euro für einen Erwachsenen und von 287 Euro für einen Jugendlichen zu niedrig. Die 55. Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Gunter Rudnik kam gestern zu der Auffassung, dass die 2011 in Kraft getretenen Regelungen des Sozialgesetzbuches II verfassungswidrig sind und deshalb die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe die Rechtmäßigkeit der staatlichen Leistung überprüfen sollen. Das Verfahren, mit dem eine dreiköpfige Familie aus Neukölln höhere Leistungen erreichen wollte, wurde bis zur Klärung durch Karlsruhe ausgesetzt.

Mit dem Beschluss fordert erstmals ein Sozialgericht die Karlsruher Richter auf, die Höhe der Hartz-IV-Sätze zu überprüfen. Allerdings ist die bisherige Rechtsprechung des Berliner Sozialgerichts in dieser Frage nicht einheitlich. Erst Ende März bejahte beispielsweise die 18. Kammer ausdrücklich, dass die Regelsätze verfassungsgemäß sind, und berief sich auf Urteile der Landessozialgerichte von Bayern und Baden-Württemberg.

Wie Richter Rudnik ausführte, war bei der Bedarfsberechnung die Auswahl des Personenkreises mit geringem Einkommen, dessen Ausgabeverhalten überprüft worden war, willkürlich. Es seien auch Haushalte einbezogen worden, die wegen eines niedrigen Erwerbseinkommens aufstockende Leistungen erhalten sowie Studenten, die Bafög beziehen. Auch sei nicht begründet worden, warum bestimmte Güter aus dem Ausgabekatalog genommen wurden. Insbesondere habe der Gesetzgeber nicht berücksichtigt, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen zu ermöglichen habe. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass deswegen dem dreiköpfigen Haushalt rund 100 Euro im Monat zu wenig gezahlt werde.

Die Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten den Beschluss. „Der DGB teilt die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Verfassungskonformität der Regelsätze“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Das Gericht hat den Finger in die Wunde gelegt, die der politische Kuhhandel Anfang letzten Jahres im Vermittlungsausschuss nicht heilen konnte“, sagte Buntenbach. Um die Neuregelung war lange gerungen worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 das damalige Berechnungsmodell gekippt hatte. Auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sieht sich bestätigt. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider lobte den „couragierten Beschluss“ des Gerichts, der „die statistische Trickserei und die soziale Eiseskälte“ bei den Hartz-IV-Sätzen offenlege.

Das Berliner Sozialgericht hat entscheiden, dass auch die 2010 neu berechneten Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger zu niedrig sind.
Das Berliner Sozialgericht hat entscheiden, dass auch die 2010 neu berechneten Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger zu niedrig sind.

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Demgegenüber zeigt sich der Staatsrechtler Ulrich Battis zurückhaltend. Er habe Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht bei einer Neubefassung mit den Hartz-IV-Sätzen zu einer höheren Leistung komme. Schon das erste Urteil der Karlsruher Richter sei häufig fehlinterpretiert worden. Gerade zu der Höhe der Regelsätze hätten sich die Richter nicht geäußert, sagte Battis.

Trotz guter Konjunktur bleibt der Eingang der Verfahren am Sozialgericht auf Rekordniveau. In Berlin sind die Arbeitseinkommen oft so gering, dass Haushalte aufstockende Leistungen erhalten und dann um die Anrechnung ihrer Einkommen streiten. Auch gibt es viele Streitigkeiten wegen der Mietkosten. Die vom Senat beschlossene Neuregelung wird heute voraussichtlich Thema der aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus.

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