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Franz Allert, Chef des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales

© dpa

Verdacht wegen Untreue: Berlin muss Lageso-Chef Allert ein Darlehen geben

Noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Franz Allert wegen Untreue. Dieser beantragte deshalb einen Kredit beim Land.

Vor drei Jahren hat der zunehmende Ansturm von Geflüchteten auch die Mitarbeiter des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso) auf eine nie dagewesene Belastungsprobe gestellt. Zeitweise kamen bis zu 1000 Asylsuchende pro Tag an – das Lageso, für das schon lange mehr Personal gefordert worden war, war damals ihr erster Anlaufpunkt. Die juristische Aufarbeitung beschäftigt seitdem nicht nur die Verwaltungsrichter mit zahllosen Asylverfahren. Auch einige derjenigen, die damals das Chaos zu bändigen suchten, standen und stehen rechtlich unter Beschuss.

Gegen den 2015 abgezogenen und 2016 zurückgekehrten langjährigen Lageso-Leiter Franz Allert ermittelt weiterhin die Staatsanwaltschaft Berlin. Ihm wird vorgeworfen, den dringend benötigten Sprachmittlern damals Nachtzuschläge gezahlt zu haben – möglicherweise ein Fall der Haushaltsuntreue. Initiiert hat das Verfahren der Dienstherr, sagte Allert gestern am Rande einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Auch ein Disziplinarverfahren läuft gegen den Lageso-Chef.

Dass Allert sich gestern vor dem OVG in zweiter Instanz mit seinem Dienstherrn, dem Land Berlin, streiten musste, hatte seinen Grund aber nicht in dem laufenden, sondern in einem beendeten Strafverfahren. Er hatte beim Land Berlin einen zinslosen Kredit beantragt, um sich gegen die 2016 erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen zu können: Bei der Vergabe der Unterbringungsleistungen für Flüchtlinge zwischen 2010 und 2015 soll Berlin ein Millionenschaden entstanden sein – in der Verhandlung war von bis zu 6,6 Millionen Euro die Rede. Damals wurde neben Allert auch gegen sieben weitere Beschuldigte ermittelt. Viele beantragten unter Verweis auf die Fürsorgepflicht Darlehen beim Land, um sich mit anwaltlicher Hilfe wehren zu können.

Berlin aber verwies auf eine Ausschluss-Vorschrift, dass sich die behaupteten Taten nicht gegen das Land Berlin gerichtet haben dürfen. Damit steht Berlin, das gestand eine Vertreterin der Finanzverwaltung, verglichen mit anderen Bundesländern recht allein da. Im Mai 2017 aber bekam Behördenchef Allert vor dem Verwaltungsgericht Berlin recht, das Land ging in Berufung. Zwischenzeitlich war das erste Ermittlungsverfahren eingestellt worden.

Und so stellte OVG-Richter Christoph Heydemann am Dienstag die Frage: „Soll der Beamte, der reingewaschen ist, die Hilfe noch bekommen?“ Darauf, das Darlehen auszuzahlen, einigten sich schließlich beide Seiten – und das auf Grundlage der Stundensätze, die Allerts spezialisierter Strafverteidiger Alexander Ignor nimmt. Als Streitwert wurden 25 000 Euro angesetzt. Ob und wie viel Allert, derzeit Besoldungsstufe B4 mit knapp 8000 Euro Bruttomonatsgehalt, zurückzahlen muss, wird erst in einem weiteren Verfahren geprüft. Und ob er für das zweite Ermittlungsverfahren ein Darlehen erhält, ist noch offen. Ingmar Höfgen

Ingmar Höfgen

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