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Fahrgäste der Bahn müssen am Wochenende in Berlin mit Kontrollen durch Beamte rechnen.

© imago

Verbot an Bahnhöfen: Polizei verschärft Waffenkontrollen an Berliner Bahnhöfen

Die Bundespolizei will am Wochenende ein Waffenverbot an ausgewählten Bahnhöfen in Berlin durchsetzen. Potenziell kann jeder Bürger durchsucht werden.

Wer trägt schon Hieb- und Stichwaffen mit sich herum, wenn er mit der Bahn unterwegs ist? Die Bundespolizei geht offenbar davon aus, dass es nicht wenige sind – und plant dagegen einen besonderen Einsatz. Auf mehreren großen Bahnhöfen gilt in den Nächten zu Sonnabend und Sonntag testweise ein völliges Waffen- und Werkzeugverbot, teilte die Behörde mit.

Das „Verbot zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen“ gilt per Allgemeinverfügung. Dies erlaubt den Beamten anlasslose Kontrollen – das Präsidium will sich so ein genaueres Bild verschaffen, wie viele Menschen zum Beispiel ein Taschenmesser dabei haben.

Auch in Hamburg und Nürnberg hat es ähnliche Kontrollen gegeben

Die Aktion geht über das bestehende Waffengesetz deutlich hinaus. Seit der Verschärfung 2008 sind Messer mit feststellbarer Klinge oder mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimeter in der Öffentlichkeit generell verboten. Ähnliche Aktionen hat es Ende Mai am Hauptbahnhof Hamburg und am vergangenen Wochenende in Nürnberg gegeben. In allen drei Städten wurde die zunehmende Gewaltbereitschaft als Begründung genannt.

Auslöser für die erste Aktion in Hamburg war die tödliche Messerattacke auf eine Mutter und ihr kleines Kind. Während in Hamburg die Zahl der Gewaltdelikte am Hauptbahnhof in den ersten Monaten dieses Jahres um neun Prozent gestiegen ist, liegt die Zahl in Berlin „auf anhaltend hohem Niveau“. Allerdings habe die Intensität der Taten deutlich zugenommen – wenn zugestochen oder -geschlagen wird, dann gleich richtig. In der vergangenen Woche waren zwei mexikanische Touristen in einem Zug auf der Ringbahn von einem Unbekannten niedergestochen und schwer verletzt worden.

Das Waffenverbot gilt zwischen den Bahnhöfen Lichtenberg und Alexanderplatz

Das Verbot gilt auf den Stationen von S-Bahn und Deutscher Bahn zwischen Alexanderplatz und Lichtenberg und natürlich in den Zügen dazwischen. Sechs dieser sieben Stationen (bis auf Nöldnerplatz) sind stark frequentierte Umsteigebahnhöfe.

Wer mit einem Hammer, einem Taschenmesser, Reizgas, Axt oder Keule erwischt wird, dem droht ein Zwangsgeld von 250 Euro. Jeder solle sich überlegen, ob er tatsächlich ein Reizgas oder ein Taschenmesser dabei haben muss, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Natürlich werde mit Augenmaß agiert an diesem Test-Wochenende, ein Zimmermann auf der Heimfahrt habe nichts zu befürchten, ebenso wenig wie „Oma Trude mit einem Messerchen zum Apfelschälen“.

Die Polizei will "ein deutliches, präventives Signal setzen"

Wer jedoch unangenehm auffällt oder sich auf andere Weise verdächtig verhält, wird kontrolliert. In Hamburg waren 80 Beamte in den beiden Nächten im Einsatz, von den 341 kontrollierten Personen hatten 14 Waffen dabei. In Berlin steht die Zahl der Einsatzkräfte noch nicht fest.

Die östliche Stadtbahnstrecke wurde aus taktischen Gründen gewählt, die Aktion hätte ebenso auf stark kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen wie Zoo, Neukölln oder Gesundbrunnen stattfinden können. „Wir wollen potentiellen Tätern ein deutliches, präventives Signal setzen“, sagte ein Polizeisprecher. Dies sei neben der Aufhellung des Dunkelfeldes das zweite Ziel dieser Aktion. Über das Verbot werde mit Aushängen in den Bahnhöfen und mit Durchsagen informiert.

Ähnliche Verbote per „Allgemeinverfügung“ hatte es bislang nur zu brisanten Fußballspielen und dem Baumblütenfest in Werder gegeben. Hier wurde meist ein Glasflaschenverbot verhängt. In Hamburg sei die Aktion positiv bewertet worden, hieß es bei der Polizei.

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