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Basiskonten müssen nicht umsonst sein - aber finanziell die Schwächsten belasten sollten sie nicht.

© Salome Kegler/dpa

Urteil vom Bundesgerichtshof gegen die Deutsche Bank: Ein Basiskonto sollte möglichst wenig kosten

Künftig wird das Basiskonto für finanziell Schwächere vor Überteuerung geschützt. Das sollte ein Signal für die ganze Branche sein.

Wer von uns freut sich nicht über gute Nachrichten? Was den Verbraucherschutz angeht, waren diese leider in der vergangenen Zeit Mangelware. Ich denke in diesem Zusammenhang natürlich besonders an die Einführung der Zwangsgutscheine für Veranstaltungstickets. 

Umso mehr freue ich mich nun über das kürzlich gefällte Urteil vom Bundesgerichtshof gegen die Deutsche Bank: es wird das Basiskonto für finanziell schwächere Menschen wie Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete künftig vor Überteuerung schützen. Das erhobene Kontoführungsentgelt für ein solches Konto war von der Deutschen Bank mit 8,99 Euro pro Monat in Verbindung mit je 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung veranschlagt worden. Dies wurde nun vom Bundesgerichtshof als unzulässig bezeichnet.

Ich wünsche mir, dass die angestrebte Signalwirkung für die gesamte Branche hoch sein wird und die Rechte finanzschwächerer Verbraucher langfristig gestärkt werden. Das Basiskonto geht auf eine Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie im Jahr 2016 zurück und sichert jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu. Damit soll kontolosen und schutzbedürftigen Verbrauchern eigentlich Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht werden. Wir Verbraucherschützer mussten jedoch immer wieder feststellen, dass bei manchen Banken Basiskonten teurer waren als vergleichbare Konten.

Ich wünsche mir nun, dass Banken weniger Freiheiten bei der Preiskalkulation zugestanden werden. Der ursprüngliche Gedanke des europäischen Gesetzgebers muss sich noch viel stärker im deutschen Gesetz widerspiegeln. Hier sollte klar und deutlich verankert werden, dass die Entgelte für die Nutzergruppe der Basiskonten gut leistbar sein müssen, und dass angemessene Entgelte für Basiskonten zumindest nicht höher sein dürfen als für vergleichbare ‚normale' Girokonten.

Die Bundesregierung sollte schnell reagieren, zumal sich die finanzielle Situation zahlreicher Verbraucher in Folge der Coronakrise mit all ihren Auswirkungen noch weiter zu verschlechtern droht. Der Zweck des Basiskontos ist, dass auch Menschen ohne geregeltes Einkommen ermöglicht wird, grundlegende Bankgeschäfte zu tätigen. Es darf somit nicht zu teuer sein. Dies hat der Bundesgerichtshof zwar mit seinem Urteil noch einmal klargestellt, eine konkrete Obergrenze gibt es jedoch nach wie vor nicht. Ich wünsche mir noch viel mehr Zugeständnisse von Seiten unserer Kreditinstitute, damit besonders jene Verbraucher unterstützt werden, die unseren Schutz am nötigsten brauchen.

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Dörte Elß ist Chefin der Verbraucherzentrale Berlin
Dörte Elß ist Chefin der Verbraucherzentrale Berlin

© Doris Spiekermann-Klaas TSP

Das Basiskonto muss nicht kostenfrei sein. Es darf jedoch nicht passieren, dass gerade die finanzschwachen Verbraucher unverhältnismäßig viel für einen wichtigen Baustein gesellschaftlicher Teilhabe zahlen müssen.

Dörte Elß ist Vorstand bei der Verbraucherzentrale Berlin e.V. Im Tagesspiegel gibt sie wöchentlich Tipps zum Verbraucherschutz.

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