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Die Ärztinnen Bettina Gaber (l) und Dr. Verena Weyer stehen mit Unterstützern vor dem Amtsgericht.

© dpa

Urteil ist jetzt rechtskräftig: Berliner Ärztin wegen Paragraf 219a verurteilt

Die Ärztin Bettina Gaber und eine Kollegin gaben auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche als Leistung an. Gaber muss ihre Geldstrafe nun zahlen.

Die Berlinerin Bettina Gaber ist die erste Ärztin die wegen des bereits reformierten Paragrafen 219a verurteilt wurde. Das Kammergericht verwarf die Revision der Ärztin und bestätigte damit das Urteil und die auferlegte Geldstrafe des Amtsgerichts Tiergarten, berichtete die Tageszeitung „taz“.

In erster Instanz wurde die Ärztin und ihre Kollegin zu einer Geldstrafe von jeweils 2000 Euro verurteilt, weil sie dem Gericht zufolge auf ihrer Webseite für Schwangerschaftsabbrüche „geworben“ hatten. „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“, war dort zu lesen.

Laut Paragraf 219a handelt es sich hierbei bereits um unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Der Paragraf war im November 2017 in die Kritik geraten, nachdem die Gießener Ärztin Kristina Hänel verurteilt worden war. Nach heftigen Diskussionen einigte sich die Große Koalition Ende 2018 auf eine Reform. Demnach ist es Ärzten mittlerweile erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen sind jedoch weiterhin untersagt.

Im nun verhandelten Fall reichten schon die Wörtchen „medikamentös“ und „narkosefrei“ für eine Verurteilung. (Tsp, lro)

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