zum Hauptinhalt
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte am Dienstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Berlin wegen der hohen Stickoxidbelastung in der Stadt.

© Michael Kappeler/dpa

Update

Urteil des Verwaltungsgerichts: Berlin muss Diesel-Fahrverbote an elf Stellen einführen

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Behörden schnellstmöglich Maßnahmen für saubere Luft umsetzen. Die Umwelthilfe fordert einen neuen Dieselgipfel.

Nun ist es amtlich: In Berlin wird es bald auf mehreren besonders belasteten Straßen in der Innenstadt Fahrverbote für ältere Dieselautos geben. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Fahrverbote für Diesel-Pkw mit unzulässigem Stickoxid-Ausstoß für bestimmte Strecken beschlossen. Betroffen sind elf Abschnitte auf der Leipziger Straße, der Reinhardtstraße, der Brückenstraße, der Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt Moabit, der Stromstraße und der Leonorenstraße. Zudem müsse das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbots-Zonen prüfen.

Das Gericht verhandelte seit dem Morgen über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Organisation wollte durchsetzen, dass Dieselwagen der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 aus der Berliner Innenstadt und von einigen anderen Straßen verbannt werden. Der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema. Demnach seien die Behörden verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Schadstoff-Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden.

Der Anwalt des Berliner Senats bezeichnete die Entscheidung als „ausgewogenes Urteil“. Frank Fellenberg sagte am Dienstag, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe ein flächendeckendes Fahrverbot im gesamten Innenstadtbereich verlangt. Das Gericht habe aber Sperrungen nur für einzelne Straßenabschnitte verhängt. Es habe außerdem den Zeitplan des Landes akzeptiert. Berlin hatte bereits zuvor angekündigt, bis zum März 2019 einen neuen Luftreinhalteplan zu beschließen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach nach dem Urteil von einem „guten Tag für saubere Luft“. Geschäftsführer Jürgen Resch sagte am Dienstag, die Verbote müssten nun vom Berliner Senat schnell umgesetzt werden. Die Bürger bräuchten Planungssicherheit.

Resch kritisierte, die Bundesregierung sei mit ihrem Diesel-Kompromiss gescheitert. Die große Koalition hatte sich für 14 besonders belastete Städte auf Maßnahmen wie Kaufanreize für neue Autos geeinigt - Berlin ist in dieser Liste zum Beispiel aber nicht enthalten. Resch forderte einen erneuten „Dieselgipfel“ der Bundesregierung, bei dem auch Umweltverbände mit am Tisch sitzen müssten.

Resch bedauerte aber, dass es nicht gelungen sei, Sperrungen für die gesamte Umweltzone zu erreichen - diese umfasst die Berliner Innenstadt. Die Umwelthilfe hatte bei streckenbezogenen Fahrverboten vor Ausweichverkehren gewarnt.

"Das Ende der Fahnenstange ist erreicht"

Eine EU-Richtlinie, die Grenzwerte bei Stickoxiden einzuhalten, gelte seit Anfang 2010. Es sei „zeitlich das Ende der Fahnenstange“ erreicht, sagte der Vorsitzende Richter Marticke während der Verhandlung. „Der teilweise rückläufige Trend, der nicht zur Einhaltung der Grenzwerte führt, genügt nicht“, meinte der Richter unter Verweis auf den Europäischen Gerichtshof. Auch der Effekt von Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen in Berlin sei unklar.

Unfassbar. Seit 8 (in Worten: acht) Jahren gelten die besagten Grenzwerte für die Luft. Seit über acht Jahren eiern die Politiker nur herum. Erst jetzt stellt man fest, dass irgendetwas passieren muss?

schreibt NutzerIn dorpm

Die Anordnung eines Diesel-Fahrverbots in der gesamten Umweltzone habe „keine Aussicht auf Erfolg“. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten. Fahrverbote würden in Berlin bis zu 200.000 Autos treffen, außerdem Fahrzeuge von Pendlern sowie Lastwagen. An vielen Stellen wird der Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid überschritten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote für zulässig erklärt - wenn sie verhältnismäßig sind. In Hamburg sind schon zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt. In Stuttgart ist 2019 ein großflächiges Einfahrverbot geplant. Kürzlich hatte ein Gericht auch Fahrverbote für die Innenstadt der Pendlermetropole Frankfurt am Main von 2019 an angeordnet. (dpa und Reuters)

Zur Startseite