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Klaus Landowsky profitierte von einer juristischen Änderung 2010.

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Untreuevorwurf: Klaus Landowsky profitierte von einer juristischen Änderung 2010

Geht es um einen Untreuevorwurf, muss seit 2010 der wirtschaftliche Nachteil konkret bewiesen werden. Von diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitiert nun auch der CDU-Politiker Klaus Landowsky.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Klaus Landowsky freut sich. Das letzte Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen CDU-Fraktionschef und Bankmanager im Zusammenhang mit dem Berliner Bankenskandal wurde jetzt eingestellt. Der Anwalt des Christdemokraten, Cord Henrich Heinichen, kritisierte im Nachhinein „eine politisch motivierte Strafverfolgung“. Das sehen nicht alle so. Der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann, der einst den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bankenaffäre leitete, sagte dem Tagesspiegel: „Jetzt wird versucht, die Geschichte umzuschreiben, aber das wird nicht gelingen.“

Zimmermann erinnerte daran, dass die Einstellung des letzten Verfahrens gegen Landowsky auch damit zu tun habe, „dass das Bundesverfassungsgericht 2010 die Anwendbarkeit des Untreuetatbestandes drastisch eingeschränkt hat“. Die Karlsruher Richter gaben damals einer Verfassungsbeschwerde des CDU-Politikers statt, nachdem das Landgericht Berlin 2007 den Ex-Chef der Bankgesellschaftstochter Berlin Hyp, Klaus Landowsky, zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten wegen Untreue bei der Vergabe eines Millionenkredits an die Immobilienfirma Aubis verurteilt hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch, aber dann verwies das Verfassungsgericht den Fall zurück an das Landgericht.

Für den umstrittenen Kredit konnte der Schaden nicht genau beziffert werden

Zwar sei die Bewertung des Landgerichts nicht zu beanstanden, so die obersten Richter, dass Landowsky und andere Vorstandsmitglieder der Berlin Hyp „mit der Bewilligung des Kredits die ihnen obliegende Pflicht verletzt haben, die Vermögensinteressen der Bank wahrzunehmen, namentlich eine umfassende und sorgfältige Bonitätsprüfung vorzunehmen.“ Aber es fehle an der erforderlichen „wirtschaftlich nachvollziehbaren Feststellung und Darlegung eines konkreten Schadens“ für die Bank. Dazu sah sich das Landgericht offenbar auch nach der Rückverweisung des Falls nicht in der Lage und stellte das Verfahren jetzt ein.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, im September 2011, forderte das Abgeordnetenhaus vom Senat eine Bundesratsinitiative „für eine Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts“. Ziel sei ein wirksamer Schutz öffentlicher und privater Vermögen vor unverantwortlichen Risikogeschäften. Dazu sei „insbesondere die Haftung von Managern zu erweitern und zu präzisieren“. Die Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sollten um eine Strafbarkeitsnorm ergänzt werden. Außerdem sollten bei Kreditgeschäften „gravierende Verstöße gegen Prüfungs- und Informationspflichten“ bestraft werden.

Im November 2011 befasste sich die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern wohlwollend mit dem Vorstoß aus Berlin und die Minister waren sich einig, dass die vom Verfassungsgericht 2010 geforderte „konkrete Bezifferung des Schadens“ bei Risikogeschäften mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden sei und deshalb durch einen „abstrakten Gefährdungstatbestand“ ersetzt werden sollte. Trotzdem verlief die Initiative aus Berlin anschließend im Sande.

Die Kosten des Berliner Bankenskandals

Aus heutiger Sicht sind die Kosten des Berliner Bankenskandals zulasten der Berliner Steuerzahler niedriger als ursprünglich befürchtet. Zu Buche schlägt eine Kapitalhilfe aus dem Landeshaushalt in Höhe von 1,75 Milliarden Euro, die im August 2001 gezahlt wurde, um die Bankgesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Die Erlöse aus dem Verkauf der Landesbank Berlin (ehemals Bankgesellschaft) im Juni 2007 von 4,6 Milliarden Euro kamen zwar nicht dem Haushalt zugute, aber das Geld reichte bisher aus, um die Landesgarantien für die Risikofonds der Bank zu erfüllen und die Fondsanteile von den privaten Anlegern fast vollständig zurückzukaufen. 2012 wurde die staatliche Risikoabschirmung beendet. Das landeseigene Unternehmen Berlinovo, das die Immobilien seitdem vermarktet, arbeitet wirtschaftlich und der Wert der Liegenschaften übersteigt derzeit die Kreditbelastung von über drei Milliarden Euro.

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