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Der Berliner Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz soll aufklären, ob die Sicherheitsbehörden Fehler gemacht haben (Archivbild).

© Christian Ditsch/imago

Update

Untersuchung zum Attentat vom Breitscheidplatz: LKA-Beamter verweigert Aussage vor Ausschuss

Im Breitscheidplatz-Ausschuss macht ein LKA-Ermittler ein umfängliches Aussageverweigerungsrecht geltend. Die Abgeordneten erwägen einen Gang vors Landgericht.

Von Sabine Beikler

Schon vor dem Beginn der Sitzung des Amri-Untersuchungsausschusses im Abgeordnetenhaus diskutierten Mitglieder des Ausschusses, wie sie verfahren würden, sollten die Zeugen heute nicht aussagen. Denn der Zeuge L., am 29.10.1979 in Berlin geboren, ist als LKA-Beamter einer der wichtigsten Zeugen. L. soll Akten über Amri manipuliert haben. Und es kam so, wie es sich abgezeichnet hatte: „Ich mache von meinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch“, begann L. seine Ausführungen. Anschließend beriet der Ausschuss mit dem Zeugen, seinem Rechtsbeistand Stefan König, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie man damit umgehen sollte. Die Frage war: Kann der Zeuge von einem umfassenden Aussageverweigerungsrecht vor einem parlamentarischen Ausschuss Gebrauch machen?

Der Zeuge begründete sein Ansinnen damit, dass ein „umfassendes Ermittlungsverfahren“ der Staatsanwaltschaft gegen ihn gelaufen sei. Dieses sei zwar eingestellt worden. Aber es sei nicht ausgeschlossen, dass es grundsätzlich ein weiteres Verfahren geben könnte. Gegen L. läuft auch noch ein Diziplinarverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Der Ausschussvorsitzende Stephan Lenz (CDU) fragte den Zeugen nach seiner Erklärung: „Sie möchten umfassend die Aussage verweigern?“ Das bejahte der Zeuge. Dann wurde die „Frage des Umfangs des Verweigerungsrechts“, wie der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann sagte, hinter verschlossenen Türen erörtert.

Ein Untersuchungsausschuss hat grundsätzlich das Recht, bei einer Aussageverweigerung beim Landgericht ein Ordnungsgeld oder gar Beugehaft zu beantragen.

Nach einer dreiviertelstündigen Beratung hinter verschlossenen Türen blieb es bei der Aussageverweigerung. Der Ausschuss stellte gut zwei Dutzend Fragen über seine Tätigkeit, über die Observation von Amri, über die Auswirkungen der Terroranschläge von Paris und Nizza auf die LKA-Arbeit, die der Zeuge fast ausnahmslos gleichlautend beantwortete: „Auch hierzu möchte ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.“ Lediglich die Frage, ob er 2002 sein Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht abgeschlossen habe, beantwortete er mit einem „Ja“. Und auch die Frage, ob gegen ihn einmal strafrechtliche Ermittlungen gelaufen waren, bejahte der LKA-Beamte.

All diese Fragen der Ausschussmitglieder wurden vor allem gestellt, damit sie im Protokoll vermerkt sind. Denn der Ausschuss behält sich vor, vor dem Landgericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 10.000 Euro zu beantragen. Das soll nach Ostern entschieden werden. Die Auffassung des Ausschusses ist, dass Zeugen kein umfängliches Aussageverweigerungsrecht haben, sondern „titelscharf  nach jeder Frage“, so der Vorsitzende Lenz, darüber entschieden werden müsse. „Wir stellen diese Fragen, um sie einer juristischen Beurteilung zuzuführen.“

Der Zeuge beruft sich nach Aussagen des Ausschusses darauf, sich keinem Verfolgungsrisiko aussetzen zu wollen. Auch wenn das Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen mangelnden Tatverdachts abgeschlossen wurde, könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden. Rechtsanwalt König sagte vor dem Ausschuss, man werde sich gegebenenfalls beim Landgericht einlassen.

Der Vorgesetzte des Zeugen, Herr O., soll ebenso an diesem Nachmittag gehört werden. Auch O. hat einen Rechtsbeistand, Anwalt Bernd Römer. Und auch seine Aussage, die zur Stunde noch bevorsteht, dürfte nach demselben Muster wie bei L. ablaufen. „Das ist wie ein kleines Theaterstück“, sagte der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader. Die Fragen seien nur fürs Protokoll.

Der Amri-Untersuchungsausschuss will die verdeckten Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden beleuchten. Doch zu V-Leuten wurden noch keine Akten geliefert: Mehr über die Arbeit der Aufklärer lesen Sie hier, hier und hier.

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