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Zum jährlichen Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnern Palästinenser an die Flucht und Vertreibung von Hunderttausenden Palästinensern aus dem Gebiet des späteren Israels.

© dpa

Update

Untersagte Veranstaltungen am Nakba-Tag: Drei Eilanträge gegen Verbote von Palästina-Demos

Fünf geplante Veranstaltungen zum palästinensischen Nakba-Tag wurden untersagt. Vor einem Jahr war es zu antisemitischen Vorfällen gekommen.

Gegen die Verbote mehrerer palästinensischer Demonstrationen durch die Berliner Polizei sind beim Verwaltungsgericht Berlin bis Freitagmittag drei Eilanträge eingegangen. Das sagte ein Gerichtssprecher. Die Anträge richten sich gegen die Verbote von jeweils einer für Freitagnachmittag, Sonnabend und Sonntag angemeldeten Versammlung zum Nakba-Tag. Eine Entscheidung des Gerichts werde für Freitagnachmittag erwartet, sagte der Sprecher.

Zuvor hatte am Freitag eine der betroffenen Organisationsgruppen angekündigt, gegen die Verbote klagen zu wollen. „Gegen diesen Angriff auf unsere Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (...) werden wir rechtliche Schritte einleiten“, teilte die Gruppe „Palästina spricht“ am Freitag mit. Das Verbot sei ein „alarmierender Türöffner für unbegrenzte staatliche Repression gegen jegliche Opposition in Deutschland, sei es für palästinensische Menschenrechte, Antirassismus oder Geflüchtetenrechte“.

Am Donnerstag hatte Berlins Polizei erneut mehrere anti-israelische Demonstrationen untersagt. Die Behörde verbot fünf für Freitag bis Sonntag geplante Versammlungen zum palästinensischen Nakba-Tag mit mehreren hundert Teilnehmern. Es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Einschüchterungen und Gewalt kommt, hieß es in einer Polizeimitteilung.

Bereits am Donnerstag hatte der Anwalt Ahmed Abed auf Tagesspiegel-Anfrage für das Netzwerk „Palästina spricht“ rechtliche Schritte gegen das Verbot der Kreuzberger Demonstration angekündigt. Abed ist für die Linkspartei Bezirksverordneter in Neukölln.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, schrieb am Freitag auf Twitter: „Ich finde die zunehmende Verbotspraxis hochproblematisch. Antisemitismus und Angriffe auf Presse müssen unterbunden werden, aber es gibt Möglichkeiten unterhalb des Verbots.“ Pauschale Verbote träfen auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als Ganzes, so Schrader.

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Juden gerieten 2021 in antisemitischen Mob

Palästinenser erinnern am Nakba-Gedenktag am 15. Mai an Flucht und Vertreibung von Menschen aus Palästina im Zuge der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 und des anschließenden Angriffskriegs mehrerer arabischer Staaten.

Eine Demonstration am Sonntag in Mitte wird der Gruppe Samidoun aus dem Netzwerk der palästinensischen Terrororganisation  PFLP zugerechnet, eine weitere Demonstration in Kreuzberg und Neukölln dem Umfeld anderer Palästinenser-Demonstrationen im April, bei denen offen antisemitische Sprüche fielen und Polizisten und Journalisten angegriffen worden sind.

Vor einem Jahr war es bei einer Nakba-Demonstration in Neukölln zu antisemitischen Vorfällen und Gewalt gekommen: Polizisten wurden mit Steinen, Flaschen und Böllern beworfen, zwei junge Jüdinnen und ein Jude gerieten in einen antisemitischen Mob.

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Im April gab es vergleichbare Demonstrationen gegen Israel mit einigen Hundert Teilnehmern – auch diesmal mit antisemitischen Parolen und Angriffen auf Beamte. Besonders aggressiv war eine Gruppe von 40 jungen Männern aus dem Umfeld der Migrantifa.

Die Polizei hat dann eine weitere Demonstration Ende April verboten – auch wegen des Al-Kuds-Tags, zu dem jedes Jahr das Mullah-Regime des Iran zum Jahrestag der Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967 aufruft.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das Verbot mit Blick auf frühere Gewaltausbrüche und antisemitische Vorfälle. Eine wirksame Abgrenzung von Menschen mit antiisraelischer oder antisemitischer Grundhaltung habe der Anmelder nicht vorgenommen, hieß es zur Begründung in dem Eil-Beschluss des Gerichts. (mit dpa)

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