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Beate Flanz in ihrer Wohnung in Berlin-Spandau.

© Thilo Rückeis

Update

Ungewöhnliches Urteil nach Abbiegeunfall: Lkw-Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im Oktober 2017 überrollte ein Lkw-Fahrer eine Radfahrerin. Sie wurde schwer verletzt. Jetzt verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten.

Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitag einen Lkw-Fahrer wegen eines beinahe tödlichen Unfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fahrer eines Lastwagens mit 32 Tonnen Kies hatte die heute 52-jährige Beate Flanz im Oktober 2017 beim Rechtsabbiegen von der Westfälischen in die Konstanzer Straße in Wilmersdorf überrollt, als er bei Grün zügig losfuhr.

Flanz, die mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit war und als ehrenamtliche Tourenleiterin beim ADFC um die Gefahr durch abbiegende Lastwagen wusste, verlor ein Bein, kann einen Arm nicht mehr bewegen, ist auf einem Auge blind, auf einem Ohr fast taub und kann den Mund nicht mehr schließen. Angesichts derart schwerer Verletzungen wäre eine Geldstrafe nicht mehr angemessen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Strafe – sechs Monate Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung – entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Beate Flanz verbrachte fast ein Jahr im Krankenhaus.

Sie hatte dem Lkw-Fahrer auch vorgeworfen, sich nie bei ihr gemeldet zu haben. Der Mann aus Brandenburg sagte im Gericht, er habe Angst vor ihrer Reaktion gehabt.

In vielen Fällen wird nicht einmal ein Fahrverbot verhängt

Bisher wurden Lkw-Fahrer auch als Verursacher tödlicher Unfälle in aller Regel zu Geldstrafen verurteilt; in vielen Fällen wurde nicht einmal ein Fahrverbot verhängt. Zuletzt hatte am Montag eine andere Kammer des Amtsgerichts Tiergarten den Lkw-Fahrer zu 120 Tagessätzen à 50 Euro zuzüglich Verfahrenskosten verurteilt, der im Juni 2017 die 31-jährige Marina F. an der Ecke Greifswalder/Danziger Straße in Prenzlauer Berg beim Rechtsabbiegen totgefahren hatte. Auch in seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert und das unter anderem mit „Generalprävention“ begründet. Und auch hier hatte der Gutachter erklärt, dass der Fahrer die Radfahrerin in seinen Spiegeln hätte sehen können, wenn er aufmerksamer gewesen wäre.

Die Brandenburger Gerüstbaufirma des am Montag verurteilten Fahrers hat nach dessen Auskunft ihren Fuhrpark nach dem Unfall mit Abbiegeassistenten ausgerüstet. Der Mann selbst fährt laut eigenen Angaben nur noch im äußersten Notfall - und leidet selbst massiv unter den Folgen des Unglücks. Der Staatsanwalt hatte gefordert, ihm für drei Monate den Führerschein wegzunehmen, worauf das Gericht allerdings nicht einging. Im Fall des am Freitag zu Bewährung verurteilten Fahrers wurde ein Fahrverbot in der Verhandlung nicht thematisiert.

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