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Frühjahrsputz: Potsdams Müllautos sollen künftig nicht mehr rückwärts fahren dürfen, um Unfälle zu vermeiden.

© Manfred Thomas

Unfallgefahr: Müllautos dürfen in Potsdam nicht mehr rückwärts fahren

Vorwärts immer, rückwärts nimmer: Potsdams Müllabfuhr soll nur noch vorwärts fahren dürfen. In Berlin gilt diese Regel für die BSR auch - die Stadt erlaubt aber Ausnahmen.

Die Älteren werden sich erinnern: Der damalige DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker pflegte noch kurz vor dem Untergang seiner Diktatur ein optimistisches „Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“ im Munde zu führen. Der Ausspruch könnte nun als Motto der Potsdamer Stadtentsorgung (Step) eine Renaissance erfahren. Denn deren Abholfahrzeuge werden bald nicht mehr rückwärts fahren dürfen.

Zahlreichen Potsdamern wird das zusätzliche Mühsal mit dem Müll bescheren, denn sie müssen künftig ihre Abfalltonnen weiter entfernt von ihren Häusern zur Abholung aufstellen. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage des SPD-Stadtverordneten Uwe Adler hervor.

Derzeit arbeitet die Step an einem neuen Konzept für die Müllabfuhr. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, könne noch keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele Haushalte eventuell die Abfallbehälter an einem anderen festgelegten Standort bereitstellen müssen, teilt die Stadtverwaltung mit.

Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung“

Hintergrund ist die sogenannte Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung“. Auf die hatten sich schon vor zwei Jahren Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung, Verbände der Entsorgungswirtschaft und die Gewerkschaft Verdi verständigt.

„Einen Schwerpunkt bildeten die verschärften Regelungen zur Rückwärtsfahrt von Entsorgungsfahrzeugen zur Vermeidung von Unfällen“, so die Stadtverwaltung. Demnach dürfen Abfallbehälter nur abgeholt werden, wenn eine Rückwärtsfahrt der Entsorgungsfahrzeuge nicht erforderlich ist.

Schon im vergangenen Jahr hätten Step und Verwaltung gemeinsam eine Analyse der Straßen im Entsorgungsgebiet vorgenommen, heißt es. Dabei kam heraus, dass es bei 52 Potsdamer Straßen beim Befahren mit Entsorgungsfahrzeugen arbeitsschutzrechtliche Bedenken gibt. Bei acht Straßen handele es sich um Privatstraßen. Dort müssten die Abfallbehälter an der nächsten öffentlich gewidmeten Straße abgestellt werden.

Berlin erlaubt Ausnahmen

Wie es nun genau weitergehen wird, steht noch nicht fest. Derzeit prüfe man, wie die Entsorgungsfahrzeuge noch eingesetzt werden können. Andernorts ist man schon weiter: In Potsdam-Mittelmark werden bereits kleinere Fahrzeuge eingesetzt, die in engen Straßen besser wenden können.

In Berlin gilt für die Fahrzeuge der Berliner Stadtreinigungsbetriebe im Prinzip ebenfalls, dass sie nur vorwärts fahren dürfen, wie Unternehmenssprecherin Sabine Thümler auf Anfrage sagt. Ausnahmen seien nur erlaubt, wenn angesichts zugeparkter Straßen und Ecken die Fahrer vorwärts nicht vorankommen. Dann ist das Rückwärtsfahren erlaubt – aber nur, wenn der Bereich hinter dem Fahrzeug durch einen Einweiser abgesichert ist.

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