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Ein Polizeifahrzeug fährt bei einer Schwerpunktkontrolle mit Blaulicht durch den Regen. Immer wieder kommt es dabei zu Unfällen mit Passanten.

© Patrick Seeger/dpa

Unfall in Neukölln: Zwei Verletzte bei Blaulichtfahrt - Polizist bleibt straffrei

Mit Tempo 89 fuhr der Beamte auf eine Kreuzung zu, eine Autofahrerin überhörte das Martinshorn - es kam zum Crash. Wer trägt die Schuld an so einem Unfall?

Der Polizist hatte Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet, als er sich bei einer Einsatzfahrt rasant einer Kreuzung in Neukölln näherte. Mit etwa 89 Kilometern pro Stunde rammte er ein Auto, für das die Ampel auf Grün stand. Zwei Frauen wurden bei dem Unfall verletzt. „Für mich persönlich hatte ich festgestellt, dass alle anderen Fahrzeuge standen“, sagte der 26-Jährige am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Die Anklage gegen den Beamten lautete auf fahrlässige Körperverletzung im Amt. Der Polizeimeister erklärte, er sei „leider“ davon ausgegangen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auf das Blaulicht und Martinshorn aufmerksam geworden seien.

Es war 9.43 Uhr, als der Angeklagte am 5. November 2018 mit einem Kollegen im Funkwagen auf die Kreuzung Lahnstraße/Mierstraße zufuhr. In einem Einkaufscenter war Alarm ausgelöst worden. Der Beamte nutzte Sonder- und Wegerechte. Die Ampel stand für sie auf Rot, als der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war.

Eine 24-jährige Autofahrerin rollte in dem Moment auf die Kreuzung. „Ich habe das Martinshorn nicht gehört, ich hatte Musik im Auto an“, sagte sie im Prozess. Außerdem stand sie rechts neben einem Lastwagen.

Der Angeklagte sagte, er habe den Kleinwagen vermutlich deshalb nicht sehen können. Frontal sei er mit dem Funkwagen in das Auto. Die Fahrerin erlitt eine Beckenfraktur sowie mehrere Rippenbrüche. Auch eine Fußgängerin wurde bei dem Unfall erfasst und am Fuß verletzt. Ein zunächst gegen die Autofahrerin eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt.

Gericht sieht „Verkettung unglücklicher Umstände“

Das Gericht entschied, dass auch der Beamte straffrei bleiben soll. Gegen Zahlung einer Auflage von 1.200 Euro wird das Verfahren eingestellt. Die Autofahrerin habe laut Musik gehört und sei durch einen Lkw abgeschirmt gewesen, so das Gericht. Der Angeklagte wisse, dass man an Kreuzungen langsam fahren muss. Eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ habe zum Unfall geführt.

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Im Fall eines 52-jährigen Polizeibeamten, der im Januar 2018 in Mitte ebenfalls bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn das Auto der 21-jährigen Fabien Martini mit 91 Stundenkilometer gerammt hatte, soll es ab 27. Oktober zum Prozess wegen fahrlässiger Tötung kommen. Die Frau starb noch am Unfallort.

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