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Ein Gorillas-Kurier in Berlin.

© Tobias Schwarz/AFP

Umstrittener Lieferdienst aus Berlin: Gorillas geht offenbar vor Gericht gegen Betriebsratswahl vor

Einem Bericht zufolge möchte die Geschäftsführung die Wahl einer Beschäftigtenvertretung verhindern - mit einem fragwürdigen Argument.

Der umstrittene Berliner Lieferdienst Gorillas geht offenbar gerichtlich gegen die Gründung eines Betriebsrates im Unternehmen vor. Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Dienstag. Demnach versucht die Geschäftsführung beim Berliner Arbeitsgericht den sofortigen Abbruch der für Ende November geplanten Wahl zu erwirken. Das Unternehmen hatte zuletzt mit Massenentlassungen auf "wilde Streiks" reagiert.

Dem Bericht zufolge beruft sich der Anwalt des Unternehmens auf angebliche Formfehler. Es sei unklar, so die Argumentation, in welchem Unternehmen ein Betriebsrat gegründet werden sollte. Allerdings hat die Geschäftsführung nach Tagesspiegel-Informationen selbst im Oktober eine Umstrukturierung durchgeführt und die Logistiksparte mit Lagerhäusern und allen dazugehörigen Beschäftigten ausgegliedert.

Die ersten Schritte zur Betriebsratswahl wurden bereits im Juni eingeleitet, damals gab es nur eine Firma. Auch heute gehören beide Betriebe zusammen, am operativen Geschäft hat sich nichts geändert.

Bereits vor Monaten hatten Aktivist:innen des Gorillas Workers Collective, das die meisten Proteste und Streiks organisiert hat, der Geschäftsführung vorgeworfen, die Gründung des Betriebsrates zu behindern. Das Management hat diesen Vorwurf wiederholt zurückgewiesen. Es sei "selbstverständlich, dass wir die Bildung eines Betriebsrates uneingeschränkt unterstützen", hatte ein Sprecher dem Tagesspiegel seinerzeit mehrfach mitgeteilt.

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Vor dem Arbeitsgericht Berlin laufen unterdessen diverse Verfahren gegen Gorillas. Mehrere Ex-Beschäftigte gehen gegen ihre Entlassungen vor. Im Oktober hatte das Start-up zahlreichen Beschäftigten fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Die Kuriere hätten sich an illegalen Streiks beteiligt. Nach Tagesspiegel-Informationen erfolgten diese Kündigungen zum Teil am Telefon - ohne vorherige Verwarnung, die eigentlich notwendig ist.

Auch ein Mitglied des Wahlvorstandes, der die Betriebsratswahl organisiert, wurde in diesem Zusammenhang entlassen. Dieser Gewerkschafter genießt aber im Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Deshalb hat er Klage eingereicht gegen die Kündigung, ebenso wie andere. Unabhängig davon klagen andere Beschäftigte gegen die Befristung ihrer Arbeitsverträge.

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